Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung – Rahmenbedingungen
Stand: September 2026
Die Gemeinde Malterdingen bietet den Schülerinnen und Schülern der Grundschule Malterdingen vor und nach dem Schulunterricht eine Kernzeitbetreuung sowie eine Nachmittagsbetreuung an. Die Anzahl der Betreuungsplätze ist auf 70 Kinder begrenzt.
Information Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder ab dem Schuljahr 2026/2027 Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Das bedeutet, dass alle Kinder, die zum Schuljahr 2026/2027 in die Klassenstufe 1 einer Grundschule eintreten, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Dieser Betreuungsanspruch erstreckt sich auf acht Zeitstunden pro Tag. Er besteht in jeder Woche von Montag bis Freitag, ausgenommen an Feiertagen. Der Rechtsanspruch gilt während allen Schulzeiten und, mit Ausnahme von vier Wochen, auch in Zeiten der Schulferien. Die Sorgeberechtigten entscheiden, in welchem Umfang sie den Betreuungsanspruch ihres Kindes wahrnehmen. Nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite der Homepage (siehe unten „Rechtsanspruch Ganztagsbetreuungsanspruch“). |
Anmeldung
Die Anmeldung für das Schuljahr 2027/2028 ist bis zum 15.03.2027 möglich. Die Einhaltung dieser Frist dient dazu, die von Ihnen gewünschten Betreuungsangebote in dem dafür erforderlichen Umfang rechtzeitig zu organisieren.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung keine automatische Zusage der gewünschten Betreuung bewirkt. Wir werden uns zur Betreuung Ihres Kindes rechtzeitig vor dem Start des neuen Schuljahres bei Ihnen melden.
Mögliche Betreuungsangebote für die Klassenstufen 1 bis 4 – tageweise buchbar:
Kernzeit Standard: Montag – Freitag 07:30 Uhr – 13:00 Uhr
Kernzeit Plus: Montag – Freitag 07:30 Uhr – 14:00 Uhr
Nachmittag: Montag – Freitag*) 13:00 Uhr – 15.30 Uhr
Eine Nutzung der Nachmittagsbetreuung von 13:00 bis 15:30 Uhr ist nur bei gleichzeitiger Nutzung der Kernzeitbetreuung Standard möglich.
Kernzeit GT: Montag – Freitag*) 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
*) Hinweis: Die Betreuung am Freitagnachmittag bis 15:30 Uhr kann nur stattfinden, wenn ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung besteht, sowie mindestens fünf Anmeldungen vorliegen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, endet die Betreuung freitags bereits um 14:00 Uhr.
Platzvergabe
Da der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für Kinder der 1. Klassenstufe gilt, werden diese bei der Anmeldung vorrangig berücksichtigt. Im Schuljahr 2027/2028 betrifft dies entsprechend die Kinder der Klassenstufen 1 und 2. Die Anzahl der zu betreuenden Kinder der Klassen 3 – 4 wird vom Träger festgelegt.
Die Aufnahme erfolgt u. a. in einem Punktesystem nachfolgenden Kriterien (bei Bedarf auf Nachweis):
· Alleinerziehend berufstätig (Beschäftigungsumfang)
· Sorgeberechtigte zusammen (Beschäftigungsumfang Elternteil 1 / Elternteil 2)
· Pflege von Angehörigen (Pflegestufe)
· Qualifizierungsmaßnahme Arbeitsagentur (Umfang)
Zusatzangebot für Schulanfänger 2027/2028
Für Kinder, die im Schuljahr 2027/2028 eingeschult werden, wird in der schulfreien Woche vor Schulbeginn (13.09.2027 bis 17.09.2027) eine Betreuung angeboten. Die Betreuung findet von Montag bis Freitag jeweils von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr statt und kann ausschließlich für die gesamte Woche gebucht werden. Die anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte der Gebührenübersicht.
Ferienbetreuung
Zusätzlich bietet die Gemeinde Malterdingen für Kinder, die die Grundschule Malterdingen besuchen, während der Schulferien eine Ferienbetreuung an. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter „Ferienbetreuung“.
Gebühren
Bitte beachten Sie bei Ihrer Anmeldung, dass die Betreuung Ihres Kindes für die Kernzeit-, Nachmittags- und Ferienbetreuung entgeltpflichtig ist.
Die aktuellen Gebühren finden Sie auf dieser Seite der Homepage unter „Gebührenübersicht“.
Mittagessen / Verpflegung
Montag bis Freitag wird in der Zeit von 13:00 Uhr bis ca. 13:30 Uhr gemeinsam gegessen. Es besteht die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen einzunehmen. Hierfür entstehen zusätzliche Kosten. Die Anmeldung zum Mittagessen erfolgt verbindlich im Rahmen der gewählten Betreuungsangebote und kann nicht kurzfristig und/oder tageweise abgemeldet werden. Die Anzahl der Essensplätze ist auf 40 Kinder begrenzt. Mitgebrachtes Mittagessen kann nicht erwärmt werden.
Was erwartet die Kinder bei der Kernzeitbetreuung?
In der Kernzeitbetreuung stehen außerhalb der Unterrichtszeiten die Bedürfnisse der Kinder im Mittelpunkt. Dazu gehören zum Beispiel:
– eine Bezugsperson vorzufinden, der man seine Erlebnisse erzählen kann,
– mit gleichaltrigen Kindern in verschiedenen Spielbereichen frei zu spielen,
– sich einfach in der Kuschelecke auszuruhen,
– sich ausreichend zu bewegen und auch mal toben zu dürfen und vieles mehr
Was erwartet die Kinder bei der Nachmittagsbetreuung?
Die Nachmittagsbetreuung stellt eine nahtlose Fortsetzung der Kernzeitbetreuung dar.
Während der Hausaufgabenbetreuung sorgt das Betreuungsteam für ein ruhiges Arbeiten, es leitet die Kinder an und unterstützt soweit möglich. Das Betreuungsteam ist nicht für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Hausaufgaben verantwortlich. Es findet kein Unterricht statt, es gibt keine Einzelbetreuung und die Hausaufgabenbetreuung ist nicht mit Nachhilfeunterricht gleichzusetzen. Die Verantwortung bleibt weiterhin bei den Sorgeberechtigten.
Nach der Hausaufgabenbetreuung stehen wieder Spiel, Spaß und Bewegung auf dem Programm.
Wo findet die Betreuung statt?
Kernzeit‑ und Nachmittagsbetreuung finden in Räumen der Grundschule (altes Schulgebäude) statt.
Kinder, die für die Nachmittagsbetreuung angemeldet sind, werden nach dem Mittagessen in der Regel etwa 30 Minuten auf dem Schulhof verbringen. Kinder, die bis 14:00 Uhr angemeldet sind, halten sich in dieser Zeit im Hof der Kernzeitbetreuung auf.
Bestimmungen und Regeln / Satzung
Die derzeit gültigen Regeln sind Bestandteil der Anmeldung. Diese werden jedoch durch eine noch in der Ausarbeitung befindliche Satzung für die Kernzeit-, Nachmittags- und Ferienbetreuung ersetzt.
Kontakt Verwaltung
Annika Hirsch
Simone Engels-Kälble
Rathaus
Hauptstraße 18
79364 Malterdingen
Telefon 07644 9111-99
E-Mail: vormerkung(@)malterdingen.de
Kontakt Betreuung
Silke Brucker
Kernzeit Malterdingen
Schulstraße 52 (Alte Schule)
Telefon 0176 97738380
E-Mail: kernzeit.malterdingen(@)gmail.com
Kontakt Verwaltung
Simone Engels-Kälble
Rathaus
Hauptstraße 18
79364 Malterdingen
Telefon 07644 9111-99
E-Mail: engels-kaelble(@)malterdingen.de
Kontakt Betreuung
Silke Brucker
Kernzeit Malterdingen
Schulstraße 52 (Alte Schule)
Telefon 0176 97738380
