Vorgaben der Kommunalrichtlinie für das Energiemanagement

· Etablierung organisatorischer Strukturen für das Energiemanagement (Zuständigkeiten, gegebenenfalls Aufbau einer Steuergruppe Energieeffizienz, Darstellung der Berichtspflichten innerhalb der Organisation oder an politische Instanzen etc.)

· Erarbeitung und jährliche Aktualisierung eines Energieberichts entsprechend der Vorgaben aus dem Dokument „strategische Förderschwerpunkte“

· Diskussion und Beschluss des jährlichen Energieberichts in den jeweiligen Entscheidungsgremien

Vorgaben des §7b Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg für das Energiemanagement

· Formulierung Energiesparziele (z.B. durch Dienstanweisung Energie)

· Koordinierung aller energierelevanten Aufgaben

· Benennung einer zuständigen Person für das Energiemanagement

· Erstellung eines Energieberichtes mit mind. jährlichem Turnus

· Monatliches Energieverbrauchscontrolling

· Im Energiemanagement sind mind. 80% der Energie- und Wasserbezugskosten enthalten

Digitalisierung der Messtechnik mit Unterstützung der Netze-BW, örtlicher Handwerksbetriebe, Energieversorger und den Stadtwerken Emmendingen

· Ziel: Digitalisierung der Verbrauchserfassung in zentraler Plattform

· Möglichkeiten:

− Intelligente Messsysteme (Strom)

− Lastgangmessungen (Strom und Gas)

− Gebäudeautomation sofern vorhanden

− M-Bus Datenlogger

− LoRaWAN sofern vorhanden

· Nachrüstung der Messtechnik wird durch Förderprogramm mit bis zu 5.000 € gefördert

· Als Fahrplan für die Empfehlung von Zählernachrüstungen dient das Messkonzept

· Die Zählernachrüstung erfolgt durch lokale Handwerksbetriebe

Ablesung

Ein monatliches Energieverbrauchscontrolling und –reporting wird eingeführt:

· Manuelles/Automatisiertes Ablesen der Zählerstände

· Ablesungen über App

· Aufbau Monatsberichtswesen im KEM-System

· Monatlicher Report an verantwortliche Personen

· Monatlicher Report wird im KEM-System generiert

· Gebäudeverantwortliche erhalten den Monatsbericht

· Monatsbericht wird dem Energiebericht als Anhang hinzugefügt (Vorgabe aus Kommunalrichtlinie)

Ein kontinuierliches Energieberichtswesen mit mindestens jährlichem Turnus wird eingeführt:

· Der Energiebericht wird zukünftig fortlaufend mit dem KEM-System erstellt

· Grundlage: Gebäude für Datenerfassung nach §7b Klimaschutzgesetz

· In Erfassungstabelle werden mind. 80% der Energie- und Wasserkosten der kommunalen Liegenschaften/ Anlagen aufgenommen

· Alle relevanten Angaben werden von der Verwaltung zur Verfügung gestellt und von Netze BW in KEM-System übernommen

Der Energiebericht – Allgemeine Vorgaben:

Allgemeines

· Übersicht der für das Energiemanagement relevanten Handlungsfelder

· Zusammenfassung für das Entscheidungsgremium

Verbräuche und Emissionen

· Monatswerte des Energieverbrauchs, der Energiekosten und der Treibhausgas-Emissionen aller Verbraucher und Verbrauchsgruppen in den Bereichen Wärme, Strom und Wasser

· Darstellung der Entwicklung des Energieverbrauchs (absolut und spezifisch), der Energiekosten und der THG-Emissionen der Verbrauchsstellen im Vergleich zu den Vorjahren

· Definition einer Energieverbrauchs-Baseline für alle Verbraucher und Verbrauchsgruppen

Maßnahmen und Bewertung

· Gebäudeübersicht inklusive energetischer Bewertung und Sanierungspotenzial

· Darstellung der kurz- sowie langfristigen Einsparpotenziale aller Verbraucher und Verbrauchsgruppen

· Entwicklung von Handlungsempfehlungen und Erstellung eines Maßnahmenplans inklusive Umsetzungsrückschau

· Definition von Einsparzielen für alle Verbraucher und Verbrauchsgruppen

· Darstellung bereits erzielter Erfolge hinsichtlich Einsparungen, Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer, Schulung von Hausmeisterinnen und Hausmeistern etc.

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