Seit dem 1. Mai 2025 gilt das neue Namensrecht.
Es erleichtert die Namenswahl und Änderung für Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Kinder. Es gibt nun mehr Möglichkeiten, den Familiennamen flexibel zu gestalten.
Mehr dazu finden Sie in den verlinkten Videos des Fachverbandes:
