Bodenrichtwerte

Gutachterausschuss im Landkreis Emmendingen

Seit Januar 2020 gibt es einen Gemeinsamen Gutachterausschusses der 24 Städte und Gemeinden des Landkreises Emmendingen.

Über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde die Aufgabe zentral an die Stadt Emmendingen übertragen, damit von dort aus der neue Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle gebildet werden kann. Alle Kreisgemeinden sind mit Gutachtern im Ausschuss vertreten, so dass lokales Wissen und Erfahrung weiterhin in die Arbeit des Gutachterausschusses einfließen kann.

Zur Ermittlung von Grundstücks- und Gebäudewerten gibt es bei den Gemeinden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse. Die Gutachter sind in Wertermittlungen qualifiziert und erfahren; sie werden vom Gemeinderat bestellt.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei der Stadt Emmendingen beim Fachbereich 3, Planung und Bau, eingerichtet. Die Geschäftsstelle bereitet die Arbeit des Ausschusses vor und steht den Marktteilnehmern zur Beratung und Information zur Verfügung.

Die gesetzliche Grundlage der Tätigkeit des Gutachterausschusses sind die §§192ff. BauGB.

Seit dem 25.01.2021 befindet sich die Geschäftsstelle Gutachterausschuss im Landkreis Emmendingen in den neuen Büroräumen im zweiten Obergeschoss der Merk Galerie.

Postanschrift:
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
im Landkreis Emmendingen
Freiburger Straße 4
79312 Emmendingen

Telefon: 07641 452 – 3524

Mail: gutachterausschuss(@)emmendingen.de

Öffnungszeiten:

  • Montag von 8 bis 16 Uhr
  • Dienstag von 8 bis 16 Uhr
  • Mittwoch von 8 bis 14 Uhr
  • Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
  • Freitag von 8 bis 12 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung über die Ermittlung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 für den Landkreis Emmendingen

Der Gutachterausschuss im Landkreis Emmendingen hat gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) in insgesamt drei Sitzungen die Bodenrichtwerte nach den Preisverhältnissen zum Stichtag 01.01.2025 für den Landkreis Emmendingen beschlossen.

Am 15. Mai 2025 wurden die Bodenrichtwerte für den Bereich West mit den Gemeinden Rheinhausen, Weisweil, Wyhl am Kaiserstuhl, Sasbach am Kaiserstuhl, Endingen am Kaiserstuhl, Forchheim am Kaiserstuhl, Kenzingen, Herbolzheim, Riegel am Kaiserstuhl und Bahlingen am Kaiserstuhl beschlossen.

Am 22. Mai 2025 wurden die Bodenrichtwerte für den Bereich Mitte mit den Gemeinden Freiamt, Malterdingen, Emmendingen, Teningen, Sexau, Reute, Vörstetten und Denzlingen beschlossen.

Am 27. Mai 2025 wurden die Bodenrichtwerte für den Bereich Ost mit den Gemeinden Elzach, Biederbach, Winden im Elztal, Gutach im Breisgau, Simonswald, und Waldkirch beschlossen.

Der Bodenrichtwert gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert für den Boden für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 16 ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Die Bodenrichtwerte 2025 werden für die 24 beteiligten Gemeinden im Landkreis Emmendingen in Richtwertzonen dargestellt. In jeder der räumlich begrenzten Richtwertzonen ist der Bodenrichtwert pro m² Grundstücksfläche mit Art und Maß der baulichen Grundstücksnutzung angegeben.

Die Bodenrichtwertkarten 2025 werden im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) unter www.gutachterausschuesse-bw.de veröffentlicht. Hier sind zusätzlich die Bodenrichtwerte zu den Stichtagen 31.12.2020, 01.01.2022 und 01.01.2023 einsehbar.