Aktuelle Informationen
Am Sonntag, den 8. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag.
Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wahlberechtigt sind bei der Landtagswahl alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihren Hauptwohnsitz inne haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Um wählen zu können, müssen die wahlberechtigten Personen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen sein.
Bei der kommenden Landtagswahl gilt erstmals ein geändertes Wahlrecht. Künftig haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen:
- Mit der Erststimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat aus dem Wahlkreis direkt gewählt.
- Mit der Zweitstimme wird für die Landesliste einer Partei gestimmt.
Bei der Landtagswahl ist man wahlberechtigt, wenn man
- Deutsche bzw. Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1. des Grundgesetzes ist und
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnt,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und im Wählerverzeichnis seiner Heimatgemeinde geführt wird.
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, werden schriftlich benachrichtigt. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 15. Februar 2026 (21. Tag vor der Wahl) zugestellt.
Die Wahlbenachrichtigung enthält:
- den Familiennamen, den Vornamen und die Wohnung der wahlberechtigten Person
- den Wahlraum und ob dieser barrierefrei ist
- den Wahltag und die Wahlzeit
- die Nummer, unter welcher die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist
- die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung bei der Wahl mitzubringen und einen gültigen Identitätsausweis bereitzuhalten
Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
Die Ausstellung eines Wahlscheins erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag kann persönlich, online oder schriftlich gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist ausgeschlossen.
Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code
Um Ihren Wahlscheinantrag und Ihre Briefwahlunterlagen elektronisch anzufordern, können Sie entweder nachfolgenden Link verwenden, oder mit Ihrem Mobilgerät den QR-Code auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung scannen.
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per per Post oder Amtsboten zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an meldeamt@malterdingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Briefwahl schriftlich beantragen
Für die schriftliche Beantragung bitte die Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an das Rathaus senden bzw. zurückgeben.
Der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung ist der zweite Tag vor der Wahl: Freitag, 06. März 2026, 15:00 Uhr.
Nur in Ausnahmefällen kann am Samstag, 07. März und Sonntag, 08. März 2026, bis 15 Uhr, noch Briefwahl beantragt werden.
Briefwahl für andere beantragen
Wer einen Antrag für einen anderen stellt, muss die Berechtigung hierzu durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Sie haben keine Briefwahlunterlagen erhalten?
Bitte beachten Sie, nachdem Briefwahl beantragt wurde, können Sie ohne den Wahlschein nicht von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Wenn Sie Ihren Wahlschein nicht mehr finden oder keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, kommen Sie bitte bis spätestens Samstag 07. März 2026 zwischen 11:00 Uhr - 12:00 Uhr (Ausschlussfrist!) zum Rathaus, Hauptstraße 18, 79364 Malterdingen.
Die Deutsche Post empfiehlt den Wahlberechtigten die Wahlbriefe bis spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin an das Wahlamt auf den Postweg zu bringen.
Der persönliche Einwurf der Wahlbriefe ist bis zum Wahltag um 18:00 Uhr beim Rathaus Malterdingen möglich.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Ritzmann, Tel.: 07644 / 91 11 14, E-Mail: meldeamt@malterdingen.de.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Die Überprüfung von Daten anderer Wahlberechtigter ist hingegen daran gebunden, dass Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
In das Wählerverzeichnis kann vom Montag 16. Februar 2026 bis Freitag 20. Februar 2026 während den üblichen Sprechzeiten beim Rathaus Malterdingen, Bürgerbüro, Hauptstraße 18, 79364 Malterdingen, Einsicht genommen werden.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch beim Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten einlegen.
