Bürgermeisterwahl 05.07.2026

Am Sonntag, den 05. Juli 2026 findet in Malterdingen die Wahl des Bürgermeisters statt.

Eine evtl. notwendig werdende Stichwahl würde am Sonntag, 26. Juli 2026 stattfinden.

Hier finden Sie alle Informationen:

Aktuelle Informationen

Ausschreibung der Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)

Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Malterdingen (rund 3.500 Einwohner) ist infolge des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 4. Oktober 2026 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, 5. Juli 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 26. Juli 2026, statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.

Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach der Veröffentlichung dieser Stellenausschreibung (ab dem 25.04.2026 -Tag nach der Ausschreibung im Staatsanzeiger-) und spätestens bis Montag, 8. Juni 2026, 18:00 Uhr, schriftlich zu Händen des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Malterdingen, Hauptstraße 18, 79364 Malterdingen, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der oben genannten Einreichungsfrist nachzureichen:

  • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Bewerbung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern. Die Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Malterdingen, Hauptstr. 18, 79364 Malterdingen, kostenfrei ausgegeben;
  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegt;
  • Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden.

Ferner kann von Unionsbürger (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Diese findet zwischen den beiden Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).

Ort und Zeit einer eventuellen öffentlichen Bewerbervorstellung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nicht wieder.

Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, werden schriftlich benachrichtigt. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 14. Juni 2026 zugestellt.

Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
Die Ausstellung eines Wahlscheins erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag kann persönlich, online oder schriftlich gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist ausgeschlossen.

Die Deutsche Post empfiehlt den Wahlberechtigten die Wahlbriefe bis spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin an das Wahlamt auf den Postweg zu bringen.

Der persönliche Einwurf der Wahlbriefe ist bis zum Wahltag um 18:00 Uhr möglich.

Wer für die Wahl am 05. Juli 2026 einen Wahlschein beantragt hat, erhält von Amts wegen auch für eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am 26. Juli 2026 ebenfalls einen Wahlschein.

Briefwahl Online beantragen
Die Online-Beantragung von Wahlscheinen ist bis zum 02. Juli 2026, 12:00 Uhr aktiviert und kann unter folgendem Link aufgerufen werden: Briefwahl-Online-Beantragung.
Der Link führt zum Erfassungsformular für die Antragsdaten. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung müssen in das Antragsformular eingetragen werden. Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift schicken zu lassen.


Briefwahl schriftlich beantragen
Für die schriftliche Beantragung bitte die Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an das Rathaus senden bzw. zurückgeben.
Der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung ist der zweite Tag vor der Wahl: Freitag, 03. Juli 2026, 15:00 Uhr.
Nur in Ausnahmefällen kann am Samstag, 04. Juli 2026 und Sonntag, 05. Juli 2026, bis 15 Uhr, noch Briefwahl beantragt werden.

Briefwahl für andere beantragen
Wer einen Antrag für einen anderen stellt, muss die Berechtigung hierzu durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.


Sie haben keine Briefwahlunterlagen erhalten?
Bitte beachten Sie, nachdem Briefwahl beantragt wurde, können Sie ohne den Wahlschein nicht von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Wenn Sie Ihren Wahlschein nicht mehr finden oder keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, kommen Sie bitte bis spätestens Samstag, 04. Juli 2026, 12:00 Uhr zum Rathaus, Hauptstraße 18, 79364 Malterdingen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Ritzmann, Tel.: 07644 / 91 11 14, E-Mail: meldeamt@malterdingen.de.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Die Überprüfung von Daten anderer Wahlberechtigter ist hingegen daran gebunden, dass Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

In das Wählerverzeichnis kann vom Montag, 15. Juni 2026 bis Freitag, 19. Juni 2026 während den üblichen Sprechzeiten bei der Gemeinde Malterdingen, Bürgerbüro, Hauptstraße 18, 79364 Malterdingen, Einsicht genommen werden.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch beim Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten einlegen.

Die vom Gemeindewahlausschuss zur Wahl zugelassenen Bewerber werden sich in einer öffentlichen Bewerbervorstellung vorstellen.

Die öffentliche Vorstellung findet am Freitag, 26. Juni 2026 in der Turn- und Festhalle statt.
(Die genaue Uhrzeit wird noch bekanntgegeben).

Zu dieser Veranstaltung sind alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Interessierten herzlich eingeladen.

Nach § 11 Abs. 1 KomWG obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Ergebnisses.
Als Vorsitzender des GWA ist der Bürgermeister festgelegt. Da Herr Bürgermeister Bußhardt nicht mehr kandidiert, ist er automatisch und Kraft Gesetz der Vorsitzende.