Ferienbetreuung Schuljahr 2026/2027

Stand: September 2026

Die Gemeinde Malterdingen bietet für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Malterdingen während der Schulferien eine Ferienbetreuung an.

Information Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder ab dem Schuljahr 2026/2027

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter.

Das bedeutet, dass alle Kinder, die zum Schuljahr 2026/2027 in die Klassenstufe 1 einer Grundschule eintreten, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Dieser Betreuungsanspruch erstreckt sich auf acht Zeitstunden pro Tag. Er besteht in jeder Woche von Montag bis Freitag, ausgenommen an Feiertagen. Der Rechtsanspruch gilt während allen Schulzeiten und, mit Ausnahme von vier Wochen, auch in Zeiten der Schulferien. Die Sorgeberechtigten entscheiden, in welchem Umfang sie den Betreuungsanspruch ihres Kindes wahrnehmen.

Anmeldung für die Ferienbetreuung im Schuljahr 2026/2027

Die verpflichtende Ferienanmeldung für das Schuljahr 2026/2027 ist bis zum 31.10.2026 möglich. Aufgrund des zusätzlichen Betreuungsangebots während der Weihnachtsferien wurde diese Anmeldefrist verlängert. Die Einhaltung dieser Frist ist erforderlich, damit die von Ihnen gewünschte Betreuung in dem notwendigen Umfang rechtzeitig geplant und organisiert werden kann.

Mögliche Ferienbetreuung für das Schuljahr 2026/2027

Weihnachten 04.01. – 05.01.2027 sowie 07.01. – 08.01.2027

(Bitte beachten: 06.01.2027 ist ein Feiertag)

Fasnacht 05.02.2027 sowie 08.02. – 10.02.2027

Osterferien 22.03.2027 – 25.03.2027

Osterferien 30.03.2027 – 02.04.2027

Pfingstferien 24.05.2027 – 28.05.2027

(Bitte beachten: 27.05.2027 ist ein Feiertag)

Uhrzeiten:

Variante I: 7:30 Uhr – 13:00 Uhr

Variante II: 7:30 Uhr – 15:30 Uhr

Platzvergabe

Aufgrund des ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung werden bei der Anmeldung Kinder der ersten Klassenstufe vorrangig berücksichtigt. Die Anzahl der Betreuungsplätze für Kinder der zweiten bis vierten Klassenstufe wird vom Träger festgelegt.

Die Aufnahme erfolgt in einem Punktesystem nach folgenden Kriterien (bei Bedarf auf Nachweis):

· Alleinerziehend berufstätig (Beschäftigungsumfang)

· Sorgeberechtigte zusammen (Beschäftigungsumfang Elternteil 1 / Elternteil 2)

· Pflege von Angehörigen (Pflegestufe)

· Qualifizierungsmaßnahme Arbeitsagentur (Umfang)

Gebühren

Bitte beachten Sie bei Ihrer Anmeldung, dass die Betreuung Ihres Kindes für die Kernzeit-, Nachmittags- und Ferienbetreuung entgeltpflichtig ist. Die Ferienbetreuung wird wöchentlich berechnet, auch wenn Ihr Kind nur an einzelnen Tagen die Betreuung besucht, erkrankt, oder wenn aufgrund eines Feiertages keine ganze Woche Betreuung angeboten werden kann.

Die Gebühren ab dem 01.09.2026 finden Sie auf unserer Homepage.

Mittagessen / Verpflegung

Bitte beachten Sie, dass bis einschließlich der Pfingstferien 2027 kein Mittagessen angeboten wird. Geben Sie Ihrem Kind daher bitte ausreichend Vesper mit.

Wo findet die Betreuung statt?

Die Ferienbetreuung findet in den Räumen der Grundschule (altes Schulgebäude) statt.

Betreut und beaufsichtigt werden die Kinder von zuverlässigen Schulkind Betreuern der Gemeinde/Kernzeitbetreuung Wir behalten uns vor, Betreuungsangebote in Kooperation mit externen Dienstleistern anzubieten.

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Bestimmungen und Regeln / Satzung

Die derzeit gültigen Regeln sind Bestandteil der Anmeldung. Diese werden durch eine noch in der Ausarbeitung befindliche Satzung für die Kernzeit-, Nachmittags- und Ferienbetreuung ersetzt.

Kontakt Verwaltung
Simone Engels-Kälble
Rathaus
Hauptstraße 18
79364 Malterdingen
Telefon 07644 9111-99
E-Mail: engels-kaelble(@)malterdingen.de

Kontakt Betreuung
Silke Brucker
Kernzeit Malterdingen
Schulstraße 52 (Alte Schule)
Telefon 0176 97738380
E-Mail: kernzeit.malterdingen(@)gmail.com