Gemeinde Malterdingen

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2. Änderung des Bebauungsplans "Kleb" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 3 Satz 1 BauGB

Öffentliche Bekanntmachung

2. Änderung des Bebauungsplans „Kleb“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 3 Satz 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Malterdingen hat am 20. März 2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Kleb im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB zu ändern.

Der räumliche Geltungsbereich bleibt gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan unverändert. Die 2. Änderung des Bebauungsplans betrifft nur die Grundstücke Flst.Nr. 5653/1, 5653/3 und 5653/4. Die Abgrenzung ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

[siehe unten]

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 20. März 2018.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anpassung der maximal zulässigen Verkaufsfläche nach dem aktuellen Stand zur langfristigen Sicherung der Grundversorgung in der Gemeinde Malterdingen geschaffen und die Realisierung der vorgesehenen beiden Geschosswohngebäude für barrierefreies Wohnen ermöglicht werden.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Gemeindeverwaltung Malterdingen, Hauptstr. 18, 79364 Malterdingen, Zimmer 8, von Freitag, 6. April 2018 bis einschließlich Montag, 7. Mai 2018 während den üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieser Frist zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Malterdingen, 29. März 2018
Bußhardt, Bürgermeister

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