Gemeinde Malterdingen

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Verkehrsregelung Triathlon

Das Landratsamt Emmendingen – Straßenverkehrsamt – hat für Sonntag, 20. August 2017 folgende verkehrsregelnden Maßnahmen angeordnet:

  • Bereits ab 09:00 Uhr gilt für alle im Verlauf der Rennstrecke (Hecklinger Straße, Hauptstraße – Talmweg, L 113 (Malterdingen - Freiamt) Mönchhof, Heimbacher Weg, Landecker Weg, Fahnengasse, Kochgasse, Lehgasse, Kittelgasse) liegenden Straßen ein absolutes Haltverbot.
  • Ab 10:00 Uhr bis längstens 17:00 Uhr werden diese Straßen dann mit einer Absperrschranke und dem Verkehrszeichen “Verbot für Fahrzeuge aller Art” gesperrt. Die betroffenen Straßen sind freizuhalten, d. h. es gilt ein absolutes Fahr- und  Parkverbot.
    Ein Befahren der gesperrten Straßen ist in dieser Zeit nicht möglich; dies gilt auch für Anwohner, deren Grundstücke innerhalb des angegebenen Wettkampfbereichs liegen. Die Anlieger von Bombacher Straße, Fernecker Tal, Riedhofstraße und Talmweg besitzen während der Sperrmaßnahme keine Zufahrtsmöglichkeit. Sollten Sie an diesem Tag unbedingt ausfahren müssen, bitten wir Sie, Ihr Fahrzeug rechtzeitig vorher außerhalb der angegebenen Zone zu parken.

Die Wohngebiete ‚Im Schwabental‘, ‚Im Specken‘ und die Hebelstraße sind von der B 3 aus über Nelkenweg / Gartenstraße / Schulstraße, wo in der genannten Zeit ebenfalls ein Haltverbot angeordnet ist, erreichbar. Wir bitten die Anwohner, diese Straßen für den Verkehr freizuhalten.
Während der Veranstaltung werden in Hecklingen, Heimbach und Malterdingen keine Bushaltestellen angefahren.

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Gemeinde Malterdingen
Hauptstraße 18      
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Fax: 07644 9111-30
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