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Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde hat durch Anordnung vom 21.08.2023 Folgendes verfügt:
Die Durchfahrt durch das Torhaus ist von Freitag, 25.08.2023 bis einschließlich 08.09.2023, zwecks dringender Sanierungsarbeiten der Standsicherheit betreffend, vollständig gesperrt! Danach wird für Kraftfahrzeuge bis 3,5 to und einer maximalen Durchfahrtshöhe und -breite bis 2,2 m die Durchfahrt wieder frei gegeben!
Für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 to und/oder einer Durchfahrtshöhe sowie -breite mit mehr als 2,2 m bleibt die Durchfahrt auch nach dem 08.09.2023 dauerhaft verboten!
gez. Hartwig Bußhardt
BÜRGERMEISTER ALS ORTSPOLZEIBEHÖRDE
Gemeinde Malterdingen
Hauptstraße 18
79364 Malterdingen
Tel.: 07644 9111-0
Fax: 07644 9111-30
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