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Öffentliche Bekanntmachung
Erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Malterdingen hat am 11. Mai 2021 in öffentlicher Sitzung die Durchführung der 3. Offenlage des Bebauungsplanes „Talmweg II“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Talmweg II“ nach § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Aufgrund inhaltlicher Änderungen nach der 2. Offenlage müssen der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut offengelegt werden. Nach der 2. Offenlage wurden folgende inhaltliche Änderungen vorgenommen:
1. Planungsrechtliche Festsetzungen
2. Hinweise
3. neue Plananlagen
Der 3. Offenlage liegen folgende, umweltbezogene Anlagen bei:
Die 3. Offenlage beinhaltet folgende umweltbezogene Festsetzungen, Vorschriften und Hinweise:
1. Planungsrechtliche Festsetzungen
2. Örtliche Bauvorschriften
3. Hinweise
Der 3. Offenlage liegen folgende, umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden aus der 1. und 2. Offenlage bei:
Die Anregungen der Behörden wurden berücksichtigt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus angefügtem Kartenausschnitt. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 11. Mai 2021.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Talmweg II“ mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Talmweg II“, der Begründung, der Schalltechnischen Untersuchung, den Hydrogeologischen Kurzberichten I und II, der Untersuchung der Schutzgüter, der Artenuntersuchung und den umweltbezogenen Stellungnahmen liegt vom 28. Mai 2021 bis einschließlich 28. Juni 2021 bei der Gemeindeverwaltung Malterdingen, Hauptstr. 18, 79364 Malterdingen, Zimmer 8, erneut zur Einsicht aus.
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Öffentlichkeit kann sich während den üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieser Frist zur Planung äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Malterdingen, 20. Mai 2021
Bußhardt, Bürgermeister
Auflistung der Planbestandteile:
Gemeinde Malterdingen
Hauptstraße 18
79364 Malterdingen
Tel.: 07644 9111-0
Fax: 07644 9111-30
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