Gemeinde Malterdingen

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Bebauungsplan "Talmweg II" und örtliche Bauvorschriften "Talmweg II" im beschleunigten Verfahren nach §§ 13 a und 13 b BauGB

Öffentliche Bekanntmachung

Erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Malterdingen hat am 11. Mai 2021 in öffentlicher Sitzung die Durchführung der 3. Offenlage des Bebauungsplanes „Talmweg II“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Talmweg II“ nach § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Aufgrund inhaltlicher Änderungen nach der 2. Offenlage müssen der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut offengelegt werden. Nach der 2. Offenlage wurden folgende inhaltliche Änderungen vorgenommen:

1.    Planungsrechtliche Festsetzungen

  • neue Festsetzungsart zur höchstzulässigen Zahl der Wohnungen auf dem Grundstück
  • Festsetzungen zum Grundwasserschutz
  • Festsetzungen von Sichtdreiecken mit von Bebauung freizuhaltender Bereiche
  • Festsetzungen zum Lärmschutz bezüglich L 113
  • Ergänzungen zu den Festsetzungen zu  Baumpflanzungen

2.    Hinweise

  • Aufnahme von Hinweisen zum Bauen im Überschwemmungsgebiet
  • Ergänzung der Hinweise zum Grundwasserschutz
  • Ergänzung der Hinweise zur Geologie

3.    neue Plananlagen

  • Schalltechnische Untersuchung L 113
  • hydrogeologischer Kurzbericht II zum mittleren Grundwasserhöchststand (MHW)

Der 3. Offenlage liegen folgende, umweltbezogene Anlagen bei:

  • Untersuchung der Schutzgüter
  • Artenschutzbericht mit Anlagen zu CEF-Maßnahmen, zu Reptilien, Arifauna, Libellen  und Konfliktkarte
  • Hydrogeologische  Kurzberichte I und II
  • Schalltechnische Untersuchung L 113
  • Pflanzliste
  • Hinweise zum Bauen in Überschwemmungsgebieten
  • Umweltbezogene Stellungnahmen aus der 1. und 2. Offenlage

Die 3. Offenlage beinhaltet folgende umweltbezogene Festsetzungen, Vorschriften und Hinweise:

1.   Planungsrechtliche Festsetzungen

  • Festsetzungen zu öffentlicher Grünfläche
  • Festsetzungen zu privaten Grünflächen
  • Festsetzungen zum Gewässerschutz
  • Festsetzungen zum Grundwasserschutz
  • Festsetzungen zur Regenrückhaltung
  • Festsetzungen zum Artenschutz
  • Festsetzungen zum Gewässerrandstreifen
  • Festsetzungen zu wasserdurchlässigem Belag
  • Festsetzungen zum Bodenschutz
  • Festsetzungen zum Lärmschutz
  • Festsetzungen zu Pflanzgeboten

2.    Örtliche Bauvorschriften

  • Vorschriften zu begrünten Dächer
  • Vorschriften zur Freiflächengestaltung

3.    Hinweise

  • Hinweise zum Bodenschutz, zu Abfallrecht und Abfallwirtschaft, zur Wasserwirtschaft, Regenwassernutzungsanlagen, zum Grundwasser, zu Altlasten, zur Geologie, zum Hochbau, zum Gesundheitsschutz, zu Pflanzmaßnahmen, zum Artenschutz, zur Lichtverschmutzung, zum Denkmalschutz, zum Hochwasserschutz/Bauen in Überschwemmungsgebieten

Der 3. Offenlage liegen folgende, umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden aus der 1. und 2. Offenlage bei:

  • Landratsamt Emmendingen – Untere Naturschutzbehörde vom 27.08.2020
    (Artenschutzbericht, CEF-Maßnahmen) und vom 05.01.2021
  • Landratsamt Emmendingen – Untere Naturschutzbehörde vom 05.01.2021
    (Artenschutzbericht, CEF-Maßnahmen, Pflanzgebote)
  • Landratsamt Emmendingen – Untere Wasserschutzbehörde vom 26.08.2020
    (HQextrem, Gewässerrandstreifen, Niederschlagswasser, HBR Fernecker Tal, Zisternen, Dachbegrünung, Wasserrechtsverfahren für den Brückenbau, Grundwasser, Altlasten, Abwasser, Altlasten, Bodenschutz)
  • Landratsamt Emmendingen – Untere Wasserschutzbehörde vom 11.02.2021
    (Verweis auf Stellungnahme vom 26.08.2020, Hochwasserschutz, Dammschutz des HRB, Grundwasserschutz und MHW )
  • Landratsamt Emmendingen – Amt für Gewerbeaufsicht, Abfallrecht und Immissionsschutz vom 13.08.2020 und 27.08.2020
    (Lärmschutz/schalltechnische Untersuchung, Abfallrecht)
  • Landratsamt Emmendingen – Amt für Gewerbeaufsicht, Abfallrecht und Immissionsschutz vom 11.02.2021 und 27.01.2021
    (Lärmschutz/schalltechnische Untersuchung, Abfallrecht)
  • Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 10.08.2020
    (Geotechnik, Grundwasser)
  • Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 15.01.2021
    (Verweis auf Stellungnahme vom 10.08.2020)

Die Anregungen der Behörden wurden berücksichtigt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus angefügtem Kartenausschnitt. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 11. Mai 2021.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Talmweg II“ mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Talmweg II“, der Begründung, der Schalltechnischen Untersuchung, den Hydrogeologischen Kurzberichten I und II, der Untersuchung der Schutzgüter, der Artenuntersuchung und den umweltbezogenen Stellungnahmen liegt vom 28. Mai 2021 bis einschließlich 28. Juni 2021 bei der Gemeindeverwaltung Malterdingen, Hauptstr. 18, 79364 Malterdingen, Zimmer 8, erneut zur Einsicht aus.

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Öffentlichkeit kann sich während den üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieser Frist zur Planung äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Malterdingen, 20. Mai 2021
Bußhardt, Bürgermeister

Auflistung der Planbestandteile:

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