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Über die bereits Ende vergangener Woche beschlossenen Ausgangsbeschränkungen hinaus haben sich Bund und Länder auf einen Lockdown ab dem 16. Dezember geeinigt. Wichtig für Bewohner der Grenzregionen: Grenzübertritte sind weiterhin möglich.
Angesichts der extrem hohen Infektionslage wurden in Baden-Württemberg bereits Ende vergangener Woche weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Seit Samstag (12. Dezember), gelten Ausgangsbeschränkungen für alle sich in Baden-Württemberg aufhaltenden Personen. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist nur aus triftigen Gründen erlaubt. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Lockdown ab dem 16. Dezember
Darüber hinaus haben sich Bund und Länder auf einen Lockdown ab dem 16. Dezember geeinigt. Der Einzelhandel wird weitestgehend geschlossen. Öffnen dürfen nur Geschäfte und Märkte des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung. Schulen und Kindertagesstätten werden geschlossen. Für bestimmte Personengruppen gibt es eine Notbetreuung. In der Öffentlichkeit gilt ein Alkoholverbot.
Keine Änderung von Einreise-Quarantänevorschriften
Wichtig vor allem für die Bewohnerinnen und Bewohner der Grenzregionen in Frankreich und der Schweiz: Die Ausgangsbeschränkungen gelten unabhängig vom Geltungsbereich der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne, da diese nur die Frage regelt, wer sich nach Einreise in Quarantäne begeben muss. Das bedeutet, dass ein Grenzübertritt ohne anschließende Quarantäneverpflichtung nach den bisher geltenden Ausnahmeregeln weiterhin möglich ist. Darunter fällt weiterhin auch die 24-Stunden-Regelung. Neu ist, dass es aufgrund der Ausgangsbeschränkungen für den Aufenthalt in Baden-Württemberg eines triftigen Grundes bedarf, die in der Corona-Verordnung geregelt sind. Allerdings gilt nach wie vor der Appell: Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch sinnvoll.
Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg
Konkret gilt in Baden-Württemberg in Bezug auf die Ausgangsbeschränkungen seit dem 12. Dezember 2020 unter anderem Folgendes:
Fragen und Antworten zu den Ausgangsbeschränkungen
Pressemitteilung - Englisch (PDF)
Pressemitteilung - Französisch (PDF)
Gemeinde Malterdingen
Hauptstraße 18
79364 Malterdingen
Tel.: 07644 9111-0
Fax: 07644 9111-30
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