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Der Aufenthalt auf dem Malterdinger Baggerseegelände ist wieder erlaubt.
Allerdings gelten auch auf der Liegewiese, im Uferbereich und auf sonstigen Flächen die Regeln der Corona-Verordnung. Danach ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum bis zum 5. Juni 2020 nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Nach wie vor gilt auf dem Gelände rund um den Baggersee ein generelles Feuerverbot. Das Anzünden oder Unterhalten von offenem Feuer und das Grillen sind auf dem gesamten Baggerseegrundstück und in einem Abstand von weniger als 100 m zum angrenzenden Wald verboten.
Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der Regelungen, welche auch überwacht und – wenn nötig – geahndet werden.
Ortspolizeibehörde Malterdingen
Gemeinde Malterdingen
Hauptstraße 18
79364 Malterdingen
Tel.: 07644 9111-0
Fax: 07644 9111-30
E-Mail schreiben
Volksbank Breisgau Nord eG
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Kto-Nr: 3 571 203
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