Gemeinde Malterdingen

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Geänderte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Folgende wesentliche Änderungen gelten ab 20. April 2020:

  • Kontaktbeschränkungen und Verbot von Reisen ohne triftigen Grund bleiben bis zum 3. Mai bestehen
  • Kitas und Schulen bleiben bis zum 3. Mai 2020 geschlossen
  • Prüfungen der Abschlussklassen in den Schulen nach entsprechender Vorbereitung, schrittweise Öffnung ab 4. Mai 2020
  • Universitäten, Hochschulen und Musikschulen, Mensen und Caféterien bleiben bis zum 3. Mai 2020 geschlossen, ab 20. April 2020 digitaler Unterricht, Praxisveranstaltungen sind unter besonderen Schutzmaßnahmen möglich, wenn sie zwingend notwendig sind
  • Großveranstaltungen sind bis zum 31. August 2020 untersagt
  • Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken wird empfohlen

Welche Einrichtungen dürfen ab 20. April 2020 unter Einhaltung der erforderlichen Hygienestandards wieder öffnen?

  • öffentliche Bibliotheken, auch an Hochschulen
  • Eisdielen mit Außer-Haus-Verkauf
  • Handel mit Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Buchhandel, unabhängig von der Verkaufsfläche
  • sonstige Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 Quadratmetern

Die vollständige Corona-Verordnung des Landes sowie die Richtlinie zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels finden Sie auf der Webseite der Landesregierung.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Malterdingen
Hauptstraße 18      
79364 Malterdingen
Tel.: 07644 9111-0
Fax: 07644 9111-30
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