Gemeinde Malterdingen

Seitenbereiche

Navigation

Volltextsuche

Seiteninhalt

Allgemeinverfügung des Landratsamtes

Fruchtfolge zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers

Zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers hat das Landratsamt Emmendingen am 13. Dezember 2017 eine so genannte Allgemeinverfügung zur Fruchtfolgeregelung erlassen: Darin ist geregelt, dass auf Maisanbauflächen innerhalb von drei Jahren höchstens zwei Jahre in Folge Mais angebaut werden darf. Als Beginn der Fruchtfolge gilt der 01. Januar 2017. Das bedeutet, dass auf Flächen, in denen in den Jahren 2017 und 2018 Mais angebaut wurde, im Jahr 2019 kein Mais angepflanzt werden darf. Diese Regelung gilt nicht für den Saatmais bei Anbau in Folge.

Die vom Landratsamt erlassene Allgemeinverfügung gilt für Bahlingen, Denzlingen, Emmendingen, Endingen, Forchheim, Gutach mit den Gemarkungen Bleibach und Gutach, Herbolzheim, Kenzingen, Malterdingen, Reute, Rheinhausen, Riegel, Sasbach, Sexau, Teningen,
Vörstetten, Waldkirch, Weisweil und Wyhl. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung mit einer entsprechenden Begründung kann im Internet unter www.landkreis-emmendingen.de unter „Aktuelles“ < Allgemeinverfügungen abgerufen werden, der Text liegt auch in den Rathäusern und im Landwirtschaftsamt des Landratsamtes zur Einsicht aus.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Malterdingen
Hauptstraße 18      
79364 Malterdingen
Tel.: 07644 9111-0
Fax: 07644 9111-30
E-Mail schreiben

Kontoverbindungen:

Volksbank Breisgau Nord eG
BLZ:
 680 920 00
Kto-Nr: 3 571 203
IBAN: DE 51 6809 2000 0003 5712 03 
BIC: GENODE61EMM

Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
BLZ:
 680 501 01
Kto-Nr: 20 012 384
IBAN: DE 12 6805 0101 0020 0123 84
BIC: FRSPDE66XXX