Gemeinde Malterdingen

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Verkehrsregelungen während des Weinfestes 2015

Das Landratsamt Emmendingen hat wegen des Weinfestes folgende Verkehrsbeschränkungen angeordnet:

  1. Vollsperrung der Hauptstraße vom Weinbrunnen beim Gasthaus “Rebstock” bis zum Rathaus sowie Vollsperrung der Zugangsstraßen zum Festbereich (Kreuzungen Lehgasse - Schulstraße, Fahnengasse - Schulstraße, Kirchgässle - Mönchhof,  Fischergasse - Mönchhof und Schmiedstraße - Vogtweg/Langhof) ab Freitag, 4. September 2015, 06:00 Uhr bis Dienstag, 8. September 2015, 18:00 Uhr.
     Während der Dauer der Auf- und Abbauzeiten ist die Zufahrt für “Anlieger frei bis Festgelände”.
     Wegen Aufbauarbeiten werden bereits ab Freitag, 28. August 2015 der Vogtweg im Bereich der Apotheke und ab Dienstag, 1. September 2015 auch die Fahnengasse zwischen Einmündung Fischergasse und Hauptstraße sowie die Suppengasse gesperrt.
  2. Beidseitiges Haltverbot in folgenden Straßen:
     - von Schulstraße 44 (Anwesen Kurt Wickersheim) bis zur Kreuzung Lehgasse/Schulstraße
     - in der Schulstraße vom alten Schulhaus bis zur Einmündung in die Hauptstraße (Anwesen Hauptstr. 51)
     - in der gesamten Schmiedstraße (Einmündung bei Gasthaus “Rebstock” bis zum Rathaus)
  3. Einseitiges Haltverbot in folgenden Straßen:
     - Hauptstraße (Nordseite) vom Lindenweg bis zur Einmündung in die Schmiedstraße (Hauptstraße 58)
     - Mönchhof (Nordseite)
     - Heimbacher Weg (Nordseite)
     - Fahnengasse (Südseite bis zur Einmündung Schulstraße)
  4. Einbahnstraßenregelung im Bereich der Schulstraße zwischen Kreuzung Lehgasse/Schulstraße und Anwesen Schulstraße 44
  5. Verbot der Einfahrt von der Hauptstraße in die Schulstraße beim Anwesen Hauptstr. 51

Besonderer Hinweis für die Anlieger der Kittelgasse, Lehgasse, Kochgasse, Fahnengasse, Fischergasse, Suppengasse, Vogtweg und Langhof:

  • Während der Zeit der Vollsperrung müssen die benötigten Fahrzeuge außerhalb der Sperrstrecke abgestellt werden, da auch die Anlieger in dieser Zeit das gesperrte Veranstaltungsgelände nicht befahren dürfen.
  • Während den Auf- und Abbauzeiten dürfen diese Straßen nur mit größter Vorsicht befahren werden.

Bushaltestellen
Mit dem Bus ist während er Vollsperrung nur die Haltestelle ‘Siedlung/Hecklinger Straße’ anfahrbar. Die Busse können nicht in den Ort einfahren. Bitte beachten Sie gegebenenfalls auch die Aushänge an den Haltestellen.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Malterdingen
Hauptstraße 18      
79364 Malterdingen
Tel.: 07644 9111-0
Fax: 07644 9111-30
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