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(Jugend-)Schöffenwahl für die Jahre 2024 - 2028

Interesse am Ehrenamt als (Jugend-)Schöffe?

Am 31. Dezember 2023 endet die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gewählten (Jugend-) Schöffinnen und Schöffen. Aus diesem Grund sind die Städte und Gemeinden aufgerufen, entsprechend des im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Verfahrens, eine Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für den Zeitraum 2024 bis 2028 aufzustellen. Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen wird vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Emmendingen aufgestellt. Aus den jeweiligen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Das Verfahren zur Aufstellung der Vorschlagsliste regelt die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums über die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 (VwV-Schöffen).
Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. (Jugend-) Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Diese kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement ergeben. Das verantwortungsvolle Amt einer/s (Jugend-) Schöffinnen und Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Sie müssen über ein großes Verantwortungsbewusstsein, Objektivität und Unvoreingenommenheit verfügen.

(Jugend-) Schöffinnen und Schöffen sind mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide (Jugend-) Schöffinnen und Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die (Jugend-) Schöffinnen und Schöffen mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

(Jugend-) Schöffinnen und Schöffen müssen argumentativ an den Beratungen teilnehmen und somit kommunikations- und dialogfähig sein.
Sie sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig.
Wie können Sie sich bewerben?

Für Ihre Bewerbung als (Jugend-) Schöffinnen und Schöffen füllen Sie bitte ein Bewerbungsformular und eine Erklärung aus. Diese Formulare liegen auch im Bürgerservicezentrum der Gemeinde Malterdingen im Erdgeschoss des Rathauses aus.

Die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie außerdem online über unsere Homepage unter www.malterdingen.de. Bitte senden Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular bis 11. April 2023 an die im Bewerbungsformular benannte Adresse. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Schöffen- bzw. Jugendschöffenvorschlagsliste sind u.a.:

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Malterdingen,
  • Sie sind Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz,
  • Sie sind zum 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt,
  • Sie sind den geistigen und körperlichen Anforderungen dieses wichtigen Ehrenamts gewachsen,
  • Sie beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift,
  • Sie sind nicht wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt
  • Sie haben nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren und es ist kein Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig, das den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben könnte,
  • Sie sind nicht in Vermögensverfall geraten,
  • Sie haben nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen und
  • Sie waren nicht als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik tätig.

Wie geht es weiter?
Der Gemeinderat wird voraussichtlich am 18. April 2023 eine Vorschlagsliste für die Schöffinnen und Schöffen erstellen und dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht einreichen. Ebenso wird die Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Emmendingen dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht eingereicht. Dort erfolgt die Wahl der Haupt- und Ersatzschöffen dann voraussichtlich im Herbst dieses Jahres.

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne Herr Klomfaß telefonisch unter Telefonnummer 0 76 44 - 91 11 18 oder per Mail unter hauptamt@malterdingen.de zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier.

Alle notwendigen Unterlagen auf einen Blick:

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Malterdingen
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79364 Malterdingen
Tel.: 07644 9111-0
Fax: 07644 9111-30
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