Gemeinde Malterdingen

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Land passt Corona Regeln an

Landesregierung passt die Corona-Regeln an
Die wichtigsten Änderungen der Corona-Regelungen ab dem 28. Januar 2022
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat sich die Landesregierung dazu entschlossen, die Corona-Maßnahmen anzupassen. In Baden-Württemberg gelten ab Freitag, 28. Januar 2022 folgende Einschränkungen und Maßnahmen:
Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

  • Der vorübergehend außer Kraft gesetzte Stufenplan gilt wieder;
  • Die Alarmstufe II gilt, wenn der Schwellenwert der Auslastung der Intensivbetten (AIB – 450) und der Schwellenwert der Hospitalisierungsinzidenz (6,0) erreicht/überschritten wird;
  • Die FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 18 Jahren gilt nun auch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und im Luftverkehr;
  • In der Alarmstufe I sind Messen und Ausstellungen nicht erlaubt;
  • In der Alarmstufe I dürfen Clubs, Diskotheken und clubähnliche Lokale nicht öffnen. Clubähnliche Veranstaltungen wie öffentliche Fastnachtspartys sind nicht erlaubt;
  • Für Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse gilt in der Alarmstufe I:
    • 2G: Maximal 50 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 1.500 Zuschauerinnen und Zuschauer in geschlossenen Räumen und 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauer im Freien. Bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauer müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, davon dürfen max. 10 Prozent Stehplätze sein;
    • 2G+: Maximal 50 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauer in geschlossenen Räumen und 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauer im Freien. Bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauer müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, davon dürfen max. 10 Prozent Stehplätze sein;
  • Für Stadt- und Volksfeste gilt die FFP2-Maskenpflicht auch im Freien sowie in der Alarmstufe I zusätzlich eine Besucherobergrenze von 50 Prozent aber nicht mehr als:
    • maximal 3.000 Besucherinnen und Besucher bei 2G
    • maximal 6.000 Besucherinnen und Besucher bei 2G+
  • Fasnachtsmzüge sind in den Alarmstufen nicht erlaubt;
  • In Bereichen, für die für 3G bisher ein negativer PCR-Test erforderlich war, reicht nun ein ein negativer Schnelltest;
  • In der Gastronomie gilt im Innen- und Außenbereich in der Alarmstufe I 2G;
  • Ab dem 14. Februar 2022 gilt bei Veranstaltungen von Kirchen- und Religions- und Glaubensgemeinschaften zur Religionsausübung und entsprechenden Veranstaltungen von Weltanschauungsgemeinschaften 3G;
  • Der Wert für die 7-Tage-Inzidenz bei den Ausgangsbeschränkungen in der Alarmstufe II wird mit Blick auf die zu verzeichnenden höheren Neuinfektionen bei Omikron von 500 auf 1.500 erhöht (gilt bereits seit dem 27. Januar 2022).

Mehr Informationen und Erläuterungen:
Corona-Maßnahmen im Überblick (PDF)
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
Die Regelungen der Corona-Verordnung auf einen Blick (PDF)
Corona-Verordnung des Landes
Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg
Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg
Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
Aktuelle Corona-Einreiseverordnung auf der Webseite des Landes
Auflistung der aktuellen Risikogebiete auf der Webseite des RKI
Weiter zu den Lageberichten des Landesgesundheitsamtes
 

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