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Landesregierung passt Corona-Regeln an

Weitere Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen ab 27. Dezember 2021

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat sich die Landesregierung dazu entschlossen, weitere Corona-Maßnahmen zu ergreifen. In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 27. Dezember 2021, zusätzliche Einschränkungen und Maßnahmen.

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

  • Konkretisierung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung. Ausgenommen von der Testpflicht bei 2G+ sind:
    • Personen, deren Zweitimpfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
    • Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben – dazu zählen auch genesene Personen, die eine Auffrischungsimpfung bekommen haben.
    • Genesene Personen, deren Genesenennachweis nicht älter als drei Monate ist.
    • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
    • Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der STIKO gibt. Das betrifft vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
  • Anpassung der Kontaktbeschränkungen
    • In der Alarmstufe II gilt für private Zusammenkünfte (gilt auch in gastronomischen Betrieben) bei denen eine nicht geimpfte und nicht genesene Person teilnimmt, die Begrenzung auf einen Haushalt plus zwei weitere Personen. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre zählen zur Personenzahl nicht hinzu. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
    • In der Alarmstufe II gelten auch für geimpfte und genesene Personen Kontaktbeschränkungen bei privaten Zusammenkünften und Veranstaltungen (gilt auch in gastronomischen Betrieben). In geschlossenen Räumen dürfen maximal 10 Personen zusammenkommen. Im Freien dürfen nicht mehr als 50 Personen zusammenkommen. Dabei zählen jeweils auch Personen dazu, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt. Ausgenommen bei der Zählung der Personen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre.
  • In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen nur mit 50 Prozent der zugelassenen Kapazität sowie Personenobergrenze von maximal 500 Besucherinnen und Besuchern möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.
  • Der Zutritt zu Landesbibliotheken und Archiven ist genesenen und geimpften Personen in der Alarmstufe II ohne Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich. Nicht geimpfte und nicht genesene Personen müssen einen negativen PCR-Test vorlegen.
  • Zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, sind auf von den Städten und Gemeinden festzulegenden Plätzen Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt.
  • In der Alarmstufe II gilt für (Hotel-)Gastronomien und Vergnügungsstätten eine Sperrstunde von 22.30 Uhr bis 5.00 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr erst ab 1.00 Uhr.
  • In den Alarmstufen gilt für Freizeiteinrichtungen (Freizeitparks, Thermen, (Spaß-)Bäder etc.), dass der Betrieb von Dampfbädern, Dampfsaunen, Warmlufträumen und ähnlichem untersagt ist.
  • Für touristische Verkehre (Flugreisen, Schifffahrten, Busreisen etc.) gilt in der Alarmstufe II, dass diese nur mit 50 % der regulär zulässigen Fahr-/Fluggästen belegt werden dürfen.
  • Zudem sollen in Innenbereichen, in denen Maskenpflicht gilt (Rathaus), Personen über 18 Jahre eine FFP2-Maske (oder vergleichbar, bspw. KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken) tragen.
  • In den Alarmstufen gilt ab dem 1. Januar 2022 für den Zutritt zu Gebäuden kommunaler Verwaltungen wie etwa Bürgerämter, Zulassungsstellen, Führerscheinstellen, Einwohnermeldeämter und Rathäuser 3G, wobei ein negativer Antigen-Schnelltest ausreichend ist. Die Behörden können vor Ort Ausnahmen von dieser Regelung zulassen.

Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar 2022, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.


Mehr Informationen und Erläuterungen:
Corona-Maßnahmen im Überblick (PDF)
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
Die Regelungen der Corona-Verordnung auf einen Blick (PDF)
Corona-Verordnung des Landes
Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg
Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg
Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
Aktuelle Corona-Einreiseverordnung auf der Webseite des Landes
Auflistung der aktuellen Risikogebiete auf der Webseite des RKI
Weiter zu den Lageberichten des Landesgesundheitsamtes
 

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