Gemeinde Malterdingen

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Neuaufstellung des Bebauungsplans "Wiesental" im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB

Öffentliche Bekanntmachung
Neuaufstellung des Bebauungsplans „Wiesental“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Malterdingen hat am 11. September 2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Wiesental“ und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Wiesental“ nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der Planbereich wurde am 11. Dezember 2018 in öffentlicher Sitzung durch Beschluss des Gemeinderates geringfügig geändert.
 
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem angefügten Kartenausschnitt. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 5. Oktober 2021.
 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung neuer, erforderlicher Baugrundstücke für die einheimische Bevölkerung (junge Familien) erfüllt werden, um kurz- und mittelfristig den Bedarf und die schon konkreten Nachfragen an Wohnbaugrundstücken für Einzel- und Doppelhäuser decken zu können. Das Planungsgebiet wird als allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt.
 
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften werden im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB (Überplanung von angrenzenden Außenbereichsflächen) ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Bebauungsplanverfahren wird im einstufigen Verfahren ohne die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
 
Die gesetzlichen Vorgaben der §§ 13 a und 13 b BauGB werden eingehalten. In der Artenuntersuchung und der Untersuchung der Schutzgüter konnte nachgewiesen werden, dass es keine Beeinträchtigungen der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter gibt.
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Malterdingen hat am 5. Oktober 2021 in öffentlicher Sitzung die Entwürfe des Bebauungsplanes „Wiesental“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Wiesental“ gebilligt und die Durchführung der Offenlage des Bebauungsplanes „Wiesental“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Wiesental“ nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
 
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Gemeindeverwaltung Malterdingen, Hauptstr. 18, 79364 Malterdingen, Zimmer 8, von Freitag, 22. Oktober 2021 bis einschließlich Montag, 22. November 2021 während den üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.
 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Malterdingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Malterdingen, 14. Oktober 2021
Bußhardt, Bürgermeister

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