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Öffentliche Bekanntmachung
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Malterdingen West Teilbereich Haldenweg“ und der örtlichen Bauvorschriften gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Malterdingen hat am 30. März 2021 in öffentlicher Sitzung den überarbeiteten Entwurf der 4. Änderung gebilligt. Aufgrund der sich daraus ergebenden inhaltlichen Änderungen und den Beschlüssen zu den Stellungnahmen aus der Offenlage hat der Gemeinderat die Durchführung einer erneuten (2.) Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Zur erneuten (2.) Offenlage wurde folgende inhaltliche Änderung vorgenommen:
Die Abgrenzung des Planbereiches ergibt sich aus dem angefügten Kartenausschnitt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Übersichtsplan zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Malterdingen West Teilbereich Haldenweg“ in der Fassung vom 30.03.2021.
Die Entwürfe der 4. Änderung des Baubauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit den Anlagen und der Begründung werden vom 23. April 2021 bis einschließlich 25. Mai 2021 bei der Gemeindeverwaltung Malterdingen, Hauptstr. 18, 79364 Malterdingen, Zimmer 8, während den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen der erneuten (2.) Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB bei:
1. Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg Referat 91 – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 05.01.2017
2. Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Untere Naturschutzbehörde vom 02.01.2017
3. Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Untere Wasserbehörde vom 12.01.2017
4. Artenschutzrechtliche Untersuchung für das Grundstück Hauptstraße 120
5. Nachweis zur Hochwassersituation für das Grundstück Hauptstraße 120
6. Untersuchung der Schutzgüter im Geltungsbereich der 4. Änderung
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im Rahmen der 4. Änderungen
1. Festsetzungen zum Artenschutz (für Vögel und Fledermäuse)
2. Festsetzung zum Erhalt von Bäumen
3. Festsetzung zu Ersatzpflanzungen für abgehende Bäume
4. Festsetzungen zur Regenrückhaltung
5. Festsetzungen zum Hochwasserschutz
6. Hinweise zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet (HQ100)
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Malterdingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Malterdingen, den 15. April 2021
Bußhardt, Bürgermeister
Auflistung der Planbestandteile
Gemeinde Malterdingen
Hauptstraße 18
79364 Malterdingen
Tel.: 07644 9111-0
Fax: 07644 9111-30
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