Gemeinde Malterdingen

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Bebauungsplan "Malterdingen West Teilbereich Haldenweg"

Öffentliche Bekanntmachung
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Malterdingen West Teilbereich Haldenweg“ und der örtlichen Bauvorschriften gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Malterdingen hat am 30. März 2021 in öffentlicher Sitzung den überarbeiteten Entwurf der 4. Änderung gebilligt. Aufgrund der sich daraus ergebenden inhaltlichen Änderungen und den Beschlüssen zu den Stellungnahmen aus der Offenlage hat der Gemeinderat die Durchführung einer erneuten (2.) Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Zur erneuten (2.) Offenlage wurde folgende inhaltliche Änderung vorgenommen:

  • Neuüberplanung des Grundstückes Hauptstraße 120 für die Errichtung des geplanten Mehrgenerationenhauses und Festsetzung als allgemeines Wohngebiet
  • Aufnahme des Grundstückes Hauptstraße 126 mit Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche
  • Aufnahme des Grundstückes Am Bienenberg 6 und Festsetzung als allgemeines Wohngebiet
  • Aufnahme des Grundstückes Am Bienenberg 11 und Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche
  • Aufnahme des Grundstückes Haldenweg 10 und Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche
  • Erstellung einer artenschutzrechtlichen Untersuchung für das Grundstück Hauptstraße 120 mit Ausgleichsmaßnahmen zum Artenschutz
  • Untersuchung der „festgesetzten Überschwemmungsfläche“ auf dem Grundstück Hauptstraße 120

Die Abgrenzung des Planbereiches ergibt sich aus dem angefügten Kartenausschnitt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Übersichtsplan zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Malterdingen West Teilbereich Haldenweg“ in der Fassung vom 30.03.2021.

Die Entwürfe der 4. Änderung des Baubauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit den Anlagen und der  Begründung werden vom 23. April 2021 bis einschließlich 25. Mai 2021 bei der Gemeindeverwaltung Malterdingen, Hauptstr. 18, 79364 Malterdingen, Zimmer 8, während den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen der erneuten (2.) Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB bei:

1. Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg Referat 91 – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 05.01.2017

  • Hinweise zum Baugrund
    - Übernahme in den Bebauungsplan

2. Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Untere Naturschutzbehörde vom 02.01.2017

  • Hinweis, dass auf dem Grundstück Hauptstraße 120 artenschutzrechtliche Belange betroffen sein können. Eine diesbezügliche Prüfung ist für die Artengruppe Vögel, Fledermäuse und Totholzkäfer erforderlich.
    - Die artenschutzrechtliche Prüfung wurde in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durch ein Fachbüro erstellt. Die durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen wurden als planungsrechtliche Festsetzungen in die 4. Änderung aufgenommen.

3. Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Untere Wasserbehörde vom 12.01.2017

  • Hinweise zum festsetzten Überschwemmungsgebiet (HQ100) und zum Hochwasserschutz
    - Übernahme als Hinweis in die 4. Änderung
    - Erstellung der Untersuchung zur Hochwassersituation für das Grundstück Hauptstraße 120 durch ein Fachbüro
    - Darstellung der HQ100-Fläche im Zeichnerischen Teil
  • Hinweise zum Grundwasser
    - Übernahme als Hinweis in die 4. Änderung

4. Artenschutzrechtliche Untersuchung für das Grundstück Hauptstraße 120

5. Nachweis zur Hochwassersituation für das Grundstück Hauptstraße 120

6. Untersuchung der Schutzgüter im Geltungsbereich der 4. Änderung

Vermeidungs- und  Minimierungsmaßnahmen im Rahmen der 4. Änderungen

1. Festsetzungen zum Artenschutz (für Vögel und Fledermäuse)

2. Festsetzung zum Erhalt von Bäumen

3. Festsetzung zu Ersatzpflanzungen für abgehende Bäume

4. Festsetzungen zur Regenrückhaltung

5. Festsetzungen zum Hochwasserschutz

6. Hinweise zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet (HQ100)

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Malterdingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Malterdingen, den 15. April 2021
Bußhardt, Bürgermeister
 
Auflistung der Planbestandteile

Weitere Informationen

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79364 Malterdingen
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Fax: 07644 9111-30
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