Gemeinde Malterdingen

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Bebauungsplanverfahren "Unterwald"

Öffentliche Bekanntmachung
Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Unterwald“ gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Malterdingen hat am 2. März 2021 in öffentlicher Sitzung die Stellungnahmen aus der 2. Offenlage nach § 4 a Abs. 3 BauGB und aus der Beteiligung der Behörden nach § 4a Abs. 3 BauGB abgewogen und entsprechend der Sitzungsvorlage die Beschlüsse dazu gefasst. Aufgrund der sich daraus ergebenden inhaltlichen Änderung hat der Gemeinderat die Durchführung einer erneuten (3.) Offenlage nach § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Zur erneuten (3.) Offenlage wurde folgende inhaltliche Änderung vorgenommen:

  • Die Festsetzungen zum bestehenden Gartenbau- und Baustoffmarkt mussten unter  Beachtung der raumordnerischen Vorgaben mit Angabe der Verkaufsfläche formuliert und konkretisiert werden.

Die Abgrenzung des Planbereiches ergibt sich aus dem angefügten Kartenausschnitt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Übersichtsplan zum Bebauungsplan „Unterwald“ in der Fassung vom 2. März 2021.

Die Entwürfe des Baubauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit den Anlagen und der Begründung werden vom 23. April 2021 bis einschließlich 25. Mai 2021 bei der Gemeindeverwaltung Malterdingen, Hauptstr. 18, 79364 Malterdingen, Zimmer 8, während den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen der erneuten (3.) Offenlage nach § 4 a Abs. 3 BauGB bei:

1.    Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Untere Naturschutzbehörde vom 15.08.2018

  • Das Gebiet ist fast vollständig bebaut bzw. versiegelt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll das Gewerbegebiet neu aufgeteilt werden. Danach wird keine zusätzliche Fläche beansprucht. Schutzgebiete oder artenschutzrechtliche Belange sind nicht betroffen.
    - Aufstellung eines Umweltberichtes nicht erforderlich
  • Hinweis extensive Pflege unversiegelter Flächen
    - Übernahme als Hinweis in den Bebauungsplan

2.    Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Untere Naturschutzbehörde vom 18.12.2019

  • Die Anregung der unteren Naturschutzbehörde aus der frühzeitigen Beteiligung zur extensiven Pflege der unversiegelten Flächen wurde als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.  Die unter Naturschutzbehörde bittet, potentielle Bauherren explizit darüber zu informieren.
    - Die Gemeinde wird potentielle Bauherren darüber informieren.

3.    Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Untere Naturschutzbehörde vom 24.11.2020

  • Zustimmung zu den Umweltbelangen und Schutzgütern in der Begründung
    Naturschutzfachliche Belange sind nicht betroffen. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

4.    Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Untere Wasserbehörde vom 15.08.2018

  • Hinweise zum festsetzten Überschwemmungsgebiet (HQ100 und HQ50)
    - Aufarbeitung in der Begründung
    - Beifügung von Hinweisen zu Überschwemmungsgebieten
    - Darstellung der HQ100-Fläche im Zeichnerischen Teil
  • Hinweise zum Bereich eines Hochwassers mit niedriger Wahrscheinlichkeit - HQextrem
    - Aufarbeitung in der Begründung
    - Beifügung von Hinweisen zu Überschwemmungsgebieten
    - Darstellung der HQextrem-Fläche im Zeichnerischen Teil
  • Nachweis einer gesicherten Trink- und Brauchwasserversorgung
    - Nachweis der erforderlichen Wasserversorgung erfolgt
  • Hinweise zu einer Altlastenverdachtsfläche und einem Grundwasserschadensfall
    - Kennzeichnung der Flächen im Zeichnerischen Teil
    - Übernahme als Hinweise in den Bebauungsplan   

 5.    Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Untere Wasserbehörde vom 16.12.2019

  • Nicht alle Punkte aus der frühzeitigen Beteiligung wurden übernommen – Verweis auf § 78 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese Punkte hat die Gemeinde zu berücksichtigen, abzuwägen und im Bebauungsplan zu behandeln.
    - § 78 Abs. 3 WHG und dessen Vorgaben zu festgesetzten Überschwemmungsgebieten wurden berücksichtigt, abgewogen und in der Begründung aufgearbeitet.
  • Hinweis, dass fast das gesamte Bebauungsplangebiet im Bereich eines Hochwassers mit niedriger Wahrscheinlichkeit - HQextrem liegt. Verweis auf § 78b  Abs. 1 WHG und dessen Vorgaben. Diese sind zu berücksichtigen, abzuwägen und im Bebauungsplan zu behandeln.
    - § 78b Abs. 1 WHG und dessen Vorgaben zu Bereichen eines Hochwassers mit niedriger Wahrscheinlichkeit wurden berücksichtigt, abgewogen und in der Begründung aufgearbeitet.
  • Hinweis, dass die Hochwassergefahrenkarte u.a. im Bereich des Bebauungsplanes anlassbezogen fortgeschrieben wird und dass noch keine Berechnungsergebnisse vorliegen.
    - Ergänzung der Begründung
  • Hinweis, dass nur ein privater Regenwasserkanal vorhanden ist. Die Entwässerung ist daher nicht ordnungsgemäß und nicht gesichert. Annahme, dass diese Problematik im Generalentwässerungsplan berücksichtigt und geklärt wird.
    - Der Generalentwässerungsplan wird derzeit neu aufgestellt. Die Entwässerung wird dabei berücksichtigt und geklärt.
  • Empfehlung, das Anwesen Unterwald 10 ebenfalls an das öffentliche Trinkwassernetz anzuschließen.
    - Die Gemeinde nimmt mit dem Grundstückseigentümer Kontakt auf.

6.    Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Untere Wasserbehörde vom 24.11.2020

  • Korrekturhinweis zur Rechtsgrundlage in der planungsrechtlichen Festsetzung Ziffer 1.10.1 – Verweis auf § 78 (4) WHG
    - Korrektur der Rechtsgrundlage gemäß Vorgabe der unteren Wasserbehörde
  • Hinweis, dass derzeit vom RP Freiburg eine Überrechnung der Hochwassergefahrenkarte durchgeführt wird. Ob es eine Änderung der Hochwassersituation in Malterdingen dadurch gibt, ist erst nach Vorlage der Berechnung möglich.
    - Ergänzung in der Begründung
  • Hinweis, die Dächer von neuen Gebäuden grundsätzlich zu begrünen
    - Kenntnisnahme
  • Hinweis zum Generalentwässerungsplan  und einer zeitnahen Umsetzung – Bitte um entsprechende Rückmeldung zum Stand der Dinge
    - die untere Wasserbehörde wird entsprechend informiert.
  • Hinweis, das Anwesen Unterwald 10 ebenfalls an das öffentliche Trinkwassernetz anzuschließen.
    - Das Grundstück wird an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen.
  • Keine weiteren Anregungen zu Altlasten und zum Bodenschutz
    - Kenntnisnahme

7.    Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht vom 09.08.2018/10.08.2018

  • Bitte um Vorlage einer Schallprognose
    - Die vorhandene Situation „Industriegebiet-Gewerbegebiet-Mischgebiet-Bahn“ erfordert keine Schallprognose Abwägung der Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung
    - Die geforderte Schallprognose (schalltechnische Untersuchung) wurde im Frühjahr 2020 erstellt und dem Bebauungsplan beigefügt.
  • Betonwerk gehört in ein Industriegebiet
    - Das Grundstück des Betonwerkes wird weiterhin als Industriegebiet festgesetzt.
  • Hinweise zum Abfallrecht
    - Übernahme als Hinweise in den Bebauungsplan

8.    Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht vom 16.12.2019

  • Keine Bedenken, wenn die Stellungnahme zum Abfallrecht vom 09.08.2018 übernommen wurde.
    - Die Hinweise zum Abfallrecht wurden in den Bebauungsplan übernommen.

9.    Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht vom 20.11.2020

  • Keine Bedenken hinsichtlich des Immissionsschutzes
    - Kenntnisnahme
  • Für das Emissionsverhalten der Betriebe im Plangebiet bleibt entsprechend der schalltechnischen Untersuchung die Schutzbedürftigkeit des angrenzenden Mischgebietes maßgeblich.
    - Kenntnisnahme
  • Hinweise zum Abfallrecht
    - Übernahme als Hinweise in den Bebauungsplan

10.   Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen – Gesundheitsamt vom 14.08.2018

  • Hinweis auf die Brunnenanlage der Firma Ferromatik Milacron und entsprechende Schutzmaßnahmen
    - Die Schutzmaßnahmen werden berücksichtigt.

11.   Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen – Gesundheitsamt vom 17.12.2019

  • Hinweis auf die Stellungnahme vom 14.08.2018, auf die Brunnenanlage und dass keine Bedenken bestehen
    - Kenntnisnahme

12.   Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen – Gesundheitsamt vom 09.12.2020

  • Hinweis auf die Stellungnahmen vom 14.08.2018 und 17.12.2019, auf die Wasserversorgung und dass keine Bedenken bestehen
    - Kenntnisnahme

13.   Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Eigenbetrieb  Abfallwirtschaft vom 09.08.2018

  • Hinweise zur Abfallwirtschaft und Müllabfuhr
    - Übernahme als Hinweise in den Bebauungsplan

14.    Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Eigenbetrieb  Abfallwirtschaft vom 18.12.2019

  • Hinweise zur Abfallwirtschaft und Müllabfuhr wurden in den Bebauungsplan aufgenommen.
    - Kenntnisnahme

15.   Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Eigenbetrieb  Abfallwirtschaft vom 09.12.2020

  • Keine Bedenken und Anregungen
    - Kenntnisnahme

16.    Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Bauleitplanung vom 01.08.2018

  • Hinweise zur Offenlage und deren Bestandteile (Umweltbericht, vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Gutachten)
    - Ein Umweltbericht muss nicht erstellt werden. Die umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB werden mit ausgelegt.

17.    Regierungspräsidium Freiburg - Referat 91 - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 07.08.2018

  • Hinweise zur Geotechnik und allgemeine Hinweise
    - Übernahme in den Bebauungsplan

18.    Regierungspräsidium Freiburg - Referat 91 - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 19.11.2019

  • Verweis auf die Stellungnahme vom 07.08.2018, keine weiteren Hinweise
    - Die Hinweise vom 07.08.2018 wurden in den Bebauungsplan übernommen.

Aufgrund der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde und telefonischer Rücksprache muss für den Bebauungsplan kein Umweltbericht erstellt werden. Bei der Neuüberplanung des Bestandes sind keine Schutzgüter betroffen. Die Eingriffsmaßnahmen können bei der Beibehaltung der Festsetzungen nicht höher sein, als nach den Festsetzungen im bestehenden Bebauungsplan.

Vermeidungs- und  Minimierungsmaßnahmen:
1.    Pflanzbindungen von Bäumen
2.    Ersatzpflanzungen für abgehende Bäume
3.    Festsetzungen zum Grundwasserschutz
4.    Festsetzungen zum Hochwasserschutz
5.    Vorschriften zur Straßenbeleuchtung
6.    Vorschriften zur Straßenbeleuchtung und zu beleuchteten Werbeanlagen
7.    Vorschriften zur Entwässerung
8.    Hinweise zur Wasserwirtschaft
9.    Hinweise zum Bodenschutz
10.  Hinweise zur Abfallbeseitigung und Abfallwirtschaft
11.  Hinweise zum Denkmalschutz
12.  Hinweise zum Gesundheitsschutz
13.  Hinweise zu Regenwassernutzungsanlagen
14.  Hinweise zur Geologie
15.  Hinweise zur Altlastenverdachtsfläche und zum Grundwasserschadensfall
16.  Hinweise zu unversiegelten Flächen
17.  Hinweise zum Hochwasserschutz (HQ100 und HQextrem)
18.  Hinweise zu Pflanzmaßnahmen von Bäumen
19.  Gehölzliste für das Baugebiet
20.  Schalltechnische Untersuchung (Büro SoundPLAN GmbH)

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Malterdingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Auflistung der Planbestandteile

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