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Bebauungsplan "Talmweg II" und örtliche Bauvorschriften "Talmweg II" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a und § 13 b BauGB

Bebauungsplan „Talmweg II“ und örtliche Bauvorschriften „Talmweg II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a und § 13 b BauGB
Hier: Erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Malterdingen hat am 11. September 2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Talmweg II“ sowie die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Talmweg II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a und § 13 b BauGB aufzustellen.

In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 7. Juli 2020 wurden die Entwürfe des Bebauungsplanes „Talmweg II“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Talmweg II“ gebilligt und die Durchführung der Offenlage des Bebauungsplanes „Talmweg II“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Talmweg II“ nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung wurde daraufhin vom 31. Juli 2020 bis 31. August 2020 durchgeführt. Im Rahmen der (ersten) Offenlage wurden kritische Stellungnahmen insbesondere auch zur Höhenlage im Bereich des vorgesehenen Geschosswohnungsbaus vorgetragen. Deshalb und wegen der Infragestellung der Grundwasserstände aufgrund neuester Schürfungen im Planungsgebiet wurde von einem Fachbüro eine neue hydrogeologische Untersuchung durchgeführt. Mit dieser Untersuchung wurde nachgewiesen, dass es im Plangebiet keine hohen Grundwasserstände gibt. Lediglich in tieferen Bereichen wurde Schichtenwasser angetroffen. Nach dem Ergebnis dieser Untersuchung können die Gebäude tiefer als bisher vorgesehen gegründet werden. Hierdurch verbessert sich die Höhensituation im Bereich des Geschosswohnungsbaus deutlich.

Nach der 1. Offenlage wurden folgende inhaltliche Änderungen vorgenommen

  1. Planungsrechtliche Festsetzungen
    - Änderung bei der Art  der baulichen Nutzung (nur Wohnen zulässig)
    - Änderung der Gebäudehöhen
    - Änderung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse in WA 4
    - Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche in WA 4
    - Änderung der höchstzulässigen Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden in WA 4
    - Änderung zum Grundwasserschutz
    - Festsetzungen von Sichtdreiecken mit von Bebauung freizuhaltender Bereiche
    - Festsetzungen zum Lärmschutz bezüglich L 113
  2. Örtliche Bauvorschriften
    - Änderung zum Mansarddach
    - Korrektur Dachneigung Satteldach
    - zulässige Dachbegrünung in WA 1 bis WA 3
  3. neue Plananlagen
    - Lärmuntersuchung L 113
    - hydrogeologischer Kurzbericht

Der Gemeinderat der Gemeinde Malterdingen hat am 17. November 2020 in öffentlicher Sitzung die die geänderte Planung gebilligt und die Durchführung einer erneuten (zweiten) Offenlage des Bebauungsplanes „Talmweg II“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Talmweg II“ nach § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen. Die aus der ersten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen werden im Sinne der Gesamtabwägung erst nach Durchführung der erneuten Offenlage im Gemeinderat behandelt.

Die 2. Offenlage beinhaltet folgende umweltbezogene Festsetzungen, Vorschriften und Hinweise:

  1. Planungsrechtliche Festsetzungen
    - Festsetzungen zu öffentlicher Grünfläche
    - Festsetzungen zu privaten Grünflächen
    - Festsetzungen zum Gewässerschutz
    - Festsetzungen zum Grundwasserschutz
    - Festsetzungen zur Regenrückhaltung
    - Festsetzungen zum Artenschutz
    - Festsetzungen zum Gewässerrandstreifen
    - Festsetzungen zu wasserdurchlässigem Belag
    - Festsetzungen zum Bodenschutz
    - Festsetzungen zum Lärmschutz
    - Festsetzungen zu Pflanzgeboten
  2. Örtliche Bauvorschriften
    - Vorschriften zu begrünten Dächer
    - Vorschriften zur Freiflächengestaltung
  3. Hinweise zum Bodenschutz, zu Abfallrecht und Abfallwirtschaft, zur Wasserwirtschaft, Regenwassernutzungsanlagen, zum Grundwasser, zu Altlasten, zur Geologie, zum Hochbau, zum Gesundheitsschutz, zu Pflanzmaßnahmen, zum Artenschutz, zur Lichtverschmutzung, zum Denkmalschutz, zum Hochwasserschutz

Der 2. Offenlage liegen folgende umweltbezogene Anlagen bei:

  • Untersuchung der Schutzgüter
  • Artenschutzbericht mit Anlagen zu CEF-Maßnahmen, zu Reptilien, Arifauna, Libellen  und Konfliktkarte
  • Hydrogeologischer Kurzbericht
  • Untersuchung Verkehrslärm L 113
  • Pflanzliste

Der 2. Offenlage liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden aus der 1. Offenlage bei:

  • Landratsamt Emmendingen – Untere Naturschutzbehörde vom 27.08.2020
    (Artenschutzbericht, CEF-Maßnahmen)
  • Landratsamt Emmendingen – Untere Naturschutzbehörde vom 26.08.2020
    (HQextrem, Gewässerrandstreifen, Niederschlagswasser, HBR Fernecker Tal, Zisternen, Dachbegrünung, Wasserrechtsverfahren für den Brückenbau, Grundwasser, Altlasten, Abwasser, Altlasten, Bodenschutz)
  • Landratsamt Emmendingen –Amt für Gewerbeaufsicht, Abfallrecht und Immissionsschutz vom 13.08.2020 und 27.08.2020
    (Lärmschutz/schalltechnische Untersuchung, Abfallrecht)
  • Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 10.08.2020
    (Geotechnik, Grundwasser)

Die Anregungen der Behörden wurden berücksichtigt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus angefügtem Kartenausschnitt. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 17. November 2020.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplan „Talmweg II“ mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Talmweg II“, der Begründung, der Lärmuntersuchung, der Untersuchung der Schutzgüter, der Artenuntersuchung und den umweltbezogenen Stellungnahmen liegt vom 28. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Februar 2021 bei der Gemeindeverwaltung Malterdingen, Hauptstr. 18, 79364 Malterdingen, Zimmer 8, erneut zur Einsicht aus.

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Öffentlichkeit kann sich während den üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieser Frist zur Planung äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse ‚www.malterdingen.de‘ unter der Rubrik ‚Aktuelles‘ eingestellt.

Malterdingen, 17. Dezember 2020
Bußhardt, Bürgermeister

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