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Bebauungsplan „Talmweg II“ und örtliche Bauvorschriften „Talmweg II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a und § 13 b BauGB
Hier: Erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Malterdingen hat am 11. September 2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Talmweg II“ sowie die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Talmweg II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a und § 13 b BauGB aufzustellen.
In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 7. Juli 2020 wurden die Entwürfe des Bebauungsplanes „Talmweg II“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Talmweg II“ gebilligt und die Durchführung der Offenlage des Bebauungsplanes „Talmweg II“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Talmweg II“ nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung wurde daraufhin vom 31. Juli 2020 bis 31. August 2020 durchgeführt. Im Rahmen der (ersten) Offenlage wurden kritische Stellungnahmen insbesondere auch zur Höhenlage im Bereich des vorgesehenen Geschosswohnungsbaus vorgetragen. Deshalb und wegen der Infragestellung der Grundwasserstände aufgrund neuester Schürfungen im Planungsgebiet wurde von einem Fachbüro eine neue hydrogeologische Untersuchung durchgeführt. Mit dieser Untersuchung wurde nachgewiesen, dass es im Plangebiet keine hohen Grundwasserstände gibt. Lediglich in tieferen Bereichen wurde Schichtenwasser angetroffen. Nach dem Ergebnis dieser Untersuchung können die Gebäude tiefer als bisher vorgesehen gegründet werden. Hierdurch verbessert sich die Höhensituation im Bereich des Geschosswohnungsbaus deutlich.
Nach der 1. Offenlage wurden folgende inhaltliche Änderungen vorgenommen
Der 2. Offenlage liegen folgende umweltbezogene Anlagen bei:
Der Gemeinderat der Gemeinde Malterdingen hat am 17. November 2020 in öffentlicher Sitzung die die geänderte Planung gebilligt und die Durchführung einer erneuten (zweiten) Offenlage des Bebauungsplanes „Talmweg II“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Talmweg II“ nach § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen. Über die im Zuge der ersten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen soll erst nach Abschluss der zweiten Offenlage beraten und entschieden werden.
Die 2. Offenlage beinhaltet folgende umweltbezogene Festsetzungen, Vorschriften und Hinweise:
Der 2. Offenlage liegen folgende, umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden aus der 1. Offenlage bei:
Die Anregungen der Behörden wurden berücksichtigt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus angefügtem Kartenausschnitt. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 17. November 2020.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplan „Talmweg II“ mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Talmweg II“, der Begründung, der Lärmuntersuchung, der Untersuchung der Schutzgüter, der Artenuntersuchung und den umweltbezogenen Stellungnahmen liegt vom 28. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Februar 2021 bei der Gemeindeverwaltung Malterdingen, Hauptstr. 18, 79364 Malterdingen, Zimmer 8, erneut zur Einsicht aus.
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Öffentlichkeit kann sich während den üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieser Frist zur Planung äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse ‚www.malterdingen.de‘ unter der Rubrik ‚Aktuelles‘ eingestellt.
Malterdingen, 17. Dezember 2020
Bußhardt, Bürgermeister
Gemeinde Malterdingen
Hauptstraße 18
79364 Malterdingen
Tel.: 07644 9111-0
Fax: 07644 9111-30
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