Gemeinde Malterdingen

Seitenbereiche

Navigation

Volltextsuche

Seiteninhalt

Verbot von Ausschank und Konsum von Alkohol bei Sportwettkämpfen und -wettbewerben

Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot von Ausschank und Konsum von Alkohol bei Sportwettkämpfen und -wettbewerben

Mit einer sogenannten Allgemeinverfügung vom 22. Oktober 2020 hat das Landratsamt Emmendingen den Ausschank und den Konsum von alkoholhaltigen Getränken bei Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben untersagt. Dieses Verbot gilt auch vor und nach den Wettkämpfen auf dem gesamten Gelände der jeweiligen Sportstätte oder Sportanlage, solange sich dort anlässlich des Wettkampfes Zuschauer oder Sportler aufhalten. Ausgenommen von diesem Verbot sind Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe in privatem Raum, an denen - einschließlich Zuschauern -  nicht mehr als 10 Personen teilnehmen. Die Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 23. Oktober 2020, in Kraft.

„Der Sport erfüllt auch im Landkreis Emmendingen eine ganz bedeutende gesellschaftliche Funktion. Es ist wichtig, dass gerade in Corona-Zeiten sportliche Betätigung stattfinden kann. Das Landratsamt sieht sich deshalb veranlasst, bei sportlichen Wettkämpfen Schutzvorkehrungen zu treffen, um Situationen zu vermeiden, die eine Verbreitung des Corona-Virus begünstigen“, so Landrat Hanno Hurth.

Die Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landkreises www.landkreis-emmendingen.de unter Aktuelles > Allgemeinverfügungen eingesehen und heruntergeladen werden.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Malterdingen
Hauptstraße 18      
79364 Malterdingen
Tel.: 07644 9111-0
Fax: 07644 9111-30
E-Mail schreiben

Kontoverbindungen:

Volksbank Breisgau Nord eG
BLZ:
 680 920 00
Kto-Nr: 3 571 203
IBAN: DE 51 6809 2000 0003 5712 03 
BIC: GENODE61EMM

Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
BLZ:
 680 501 01
Kto-Nr: 20 012 384
IBAN: DE 12 6805 0101 0020 0123 84
BIC: FRSPDE66XXX