Gemeinde Malterdingen

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Schutzstreifen für Radfahrer

Letzte  Woche wurde entlang der Hauptstraße ortseinwärts ab der Einmündung Nelkenweg/Köndringer Straße bis zum Gasthaus „Rebstock“ ein Schutzstreifen für Radfahrer angelegt. Der Schutzstreifen ist durch eine  Leitlinie und in regelmäßigen Abständen durch das Radfahrer-Piktogramm markiert. Folgende Punkte sind für die Verkehrsteilnehmer bei einem Fahrradschutzstreifen zu beachten:
  • Ortseinwärts fahrende Radfahrer müssen wegen des Rechtsfahrgebots den Schutzstreifen benutzen.
  • Ortsauswärts  fahrende Radfahrer dürfen hingegen wegen des auch für sie geltenden Rechtsfahrgebots nicht auf dem Schutzstreifen fahren, sondern müssen ebenfalls den rechten Fahrbahnrand benutzen.
  • Kraftfahrzeuge dürfen den Schutzstreifen nur ausnahmsweise (z.B. zum Ausweichen bei Gegenverkehr oder Hindernissen auf der Fahrbahn) überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
  • Auf dem Schutzstreifen darf nicht geparkt werden. Das Halten bis zu drei Minuten ist jedoch zulässig.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Malterdingen
Hauptstraße 18      
79364 Malterdingen
Tel.: 07644 9111-0
Fax: 07644 9111-30
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