Gemeinde Malterdingen

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Bekanntmachung wasserrechtlicher Vorhaben

Bekanntmachung wasserrechtlicher Vorhaben
Die TeReMiMa GmbH  hat mit Schreiben vom 17.10.2016 die wasserrechtliche Erlaubnis zur Nutzung des Grundwassers für den Betrieb einer Grundwasserwärmepumpenanlage auf dem Flst.Nr. 5653/1, Hecklinger Straße 12, Gemarkung Malterdingen, beantragt.
Das Landratsamt Emmendingen führt als zuständige Untere Wasserbehörde das Wasserrechtsverfahren durch.
Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen (Pläne und Beschreibungen) liegen für die Dauer eines Monats während der Sprechzeiten, beginnend vom 24. November 2017 bis einschließlich  27. Dezember 2017 beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Malterdingen, Hauptstr. 18, Zimmer Nr. 8 zur Einsichtnahme durch jedermann öffentlich aus. Der Antrag und die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Malterdingen unter http://www.malterdingen.de einsehbar.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Malterdingen oder beim Landratsamt Emmendingen -Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz-, Bahnhofstraße 2-4, 79312 Emmendingen, Zimmer Nr. 244 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Antrag erheben.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Antrag, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnah­men der Behörden zu dem Antrag mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffe­nen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert.
Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Be­hörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnah­men abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
  1. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen, die nicht auf besonderen privat­rechtlichen Titeln beruhen, im Verwaltungsverfahren ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend auch für Stellungnahmen der Vereinigungen.
  2. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Einwendung bzw. Stellungnahme beim Bürger­meisteramt der Gemeinde Malterdingen oder beim Landratsamt Emmendingen maßgeblich. Dies gilt auch für Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung befugt sind,
    Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung einzulegen.
  3. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden.
  4. Dass, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,
    - die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stel­lung­nahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekannt­machung benachrichtigt werden können;
    - die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.
Malterdingen, 23. November 2017
Bußhardt, Bürgermeister

           

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