Gemeinde Malterdingen

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Bebauungsplan "Unterwald"

Gemeinde Malterdingen Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Unterwald“

Der Gemeinderat der Gemeinde Malterdingen hat am 29. Oktober 2019 in öffentlicher Sitzung den Planbereich für den Baubauungsplan „Unterwald“ entsprechend dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan vom 29. Oktober 2019 geändert und den Beschluss zur Aufstellung des Baubauungsplans insoweit neu gefasst. Der Entwurf des Baubauungsplans und der Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften wurden anschließend vom Gemeinderat gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die neue Abgrenzung des Planbereiches ergibt sich aus angefügtem Kartenausschnitt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Übersichtsplan zum Bebauungsplan “Unterwald" in der Fassung vom 29. Oktober 2019.

Der Entwurf des Baubauungsplans wird mit Begründung vom 15. November 2019 bis einschließlich 20. Dezember 2019 bei der Gemeindeverwaltung Malterdingen, Hauptstr. 18, 79364 Malterdingen, Zimmer 8, während den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB bei:

1.    Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Untere Naturschutzbehörde vom 15.08.2018

  • Das Gebiet ist fast vollständig bebaut bzw. versiegelt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll das Gewerbegebiet neu aufgeteilt werden. Danach wird keine zusätzliche Fläche beansprucht. Schutzgebiete oder artenschutzrechtliche Belange sind nicht betroffen.
    - Aufstellung eines Umweltberichtes nicht erforderlich
  • Hinweis extensive Pflege unversiegelter Flächen
    - Übernahme als Hinweis in den Bebauungsplan

2.    Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Untere Wasserbehörde vom 15.08.2018

  • Hinweise zum festsetzten Überschwemmungsgebiet (HQ100 und HQ50)
    - Aufarbeitung in der Begründung
    - Beifügung von Hinweisen zu Überschwemmungsgebieten
    - Darstellung der HQ100-Fläche im Zeichnerischen Teil
  • Hinweise zum Bereich eines Hochwassers mit niedriger Wahrscheinlichkeit - HQextrem
    - Aufarbeitung in der Begründung
    - Beifügung von Hinweisen zu Überschwemmungsgebieten
    - Darstellung der HQextrem-Fläche im Zeichnerischen Teil
  • Nachweis einer gesicherten Trink- und Brauchwasserversorgung
    - Nachweis der erforderlichen Wasserversorgung erfolgt
  • Hinweise zu einer Altlastenverdachtsfläche und einem Grundwasserschadensfall
    - Kennzeichnung der Flächen im Zeichnerischen Teil
    - Übernahme als Hinweise in den Bebauungsplan                 

3.    Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht vom 09.08.2018/10.08.2018

  • Bitte um Vorlage einer Schallprognose
    - Die vorhandene Situation „Industriegebiet-Gewerbegebiet-Mischgebiet-Bahn“ erfordert keine Schallprognose
    - Die neue Überplanung verbessert die Lärmsituation im Baugebiet.
  • Betonwerk gehört in ein Industriegebiet
    - Das Grundstück des Betonwerkes wird weiterhin als Industriegebiet festgesetzt.
  • Hinweise zum Abfallrecht
    - Übernahme als Hinweise in den Bebauungsplan

4.    Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Eigenbetrieb  Abfallwirtschaft vom 09.08.2018

  • Hinweise zur Abfallwirtschaft und Müllabfuhr
    - Übernahme als Hinweise in den Bebauungsplan

5.    Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Bauleitplanung vom 01.08.2018

  • Hinweise zur Offenlage und deren Bestandteile (Umweltbericht, vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Gutachten)
    - Ein Umweltbericht muss nicht erstellt werden. Die umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB werden mit ausgelegt.

6.    Regierungspräsidium Freiburg - Referat 91 - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 31.07.2019

  • Hinweise zur Geotechnik und allgemeine Hinweise
    - Übernahme in den Bebauungsplan

Aufgrund der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde und telefonischer Rücksprache muss für den Bebauungsplan kein Umweltbericht erstellt werden. Bei der Neuüberplanung des Bestandes sind keine Schutzgüter betroffen. Die Eingriffsmaßnahmen können bei der Beibehaltung der Festsetzungen nicht höher sein, als nach den Festsetzungen im bestehenden Bebauungsplan.

Vermeidungs- und  Minimierungsmaßnahmen
1.    Pflanzbindungen von Bäumen
2.    Ersatzpflanzungen für abgehende Bäume
3.    Pflanzgebote von Bäumen
4.    Festsetzungen zum Grundwasserschutz
5.    Vorschriften zur Straßenbeleuchtung
6.    Vorschriften zur Straßenbeleuchtung und zu beleuchteten Werbeanlagen
7.    Vorschriften zur Entwässerung
8.    Hinweise zur Wasserwirtschaft
9.    Hinweise zum Bodenschutz
10.  Hinweise zur Abfallbeseitigung und Abfallwirtschaft
11.  Hinweise zum Denkmalschutz
12.  Hinweise zum Gesundheitsschutz
13.  Hinweise zu Regenwassernutzungsanlagen
14.  Hinweise zur Geologie
15.  Hinweise zur Altlastenverdachtsfläche und zum Grundwasserschadensfall
16.  Hinweise zu unversiegelten Flächen
17.  Hinweise zum Hochwasserschutz (HQ100 und HQextrem)
18.  Hinweise zu Pflanzmaßnahmen von Bäumen
19.  Gehölzliste für das Baugebiet

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Malterdingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.malterdingen.de eingestellt.

Malterdingen, den 7. November 2019

Bußhardt, Bürgermeister

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Malterdingen
Hauptstraße 18      
79364 Malterdingen
Tel.: 07644 9111-0
Fax: 07644 9111-30
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