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Gemeinde Malterdingen Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Unterwald“
Der Gemeinderat der Gemeinde Malterdingen hat am 29. Oktober 2019 in öffentlicher Sitzung den Planbereich für den Baubauungsplan „Unterwald“ entsprechend dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan vom 29. Oktober 2019 geändert und den Beschluss zur Aufstellung des Baubauungsplans insoweit neu gefasst. Der Entwurf des Baubauungsplans und der Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften wurden anschließend vom Gemeinderat gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die neue Abgrenzung des Planbereiches ergibt sich aus angefügtem Kartenausschnitt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Übersichtsplan zum Bebauungsplan “Unterwald" in der Fassung vom 29. Oktober 2019.
Der Entwurf des Baubauungsplans wird mit Begründung vom 15. November 2019 bis einschließlich 20. Dezember 2019 bei der Gemeindeverwaltung Malterdingen, Hauptstr. 18, 79364 Malterdingen, Zimmer 8, während den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB bei:
1. Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Untere Naturschutzbehörde vom 15.08.2018
2. Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Untere Wasserbehörde vom 15.08.2018
3. Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht vom 09.08.2018/10.08.2018
4. Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft vom 09.08.2018
5. Stellungnahme des Landratsamtes Emmendingen - Bauleitplanung vom 01.08.2018
6. Regierungspräsidium Freiburg - Referat 91 - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 31.07.2019
Aufgrund der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde und telefonischer Rücksprache muss für den Bebauungsplan kein Umweltbericht erstellt werden. Bei der Neuüberplanung des Bestandes sind keine Schutzgüter betroffen. Die Eingriffsmaßnahmen können bei der Beibehaltung der Festsetzungen nicht höher sein, als nach den Festsetzungen im bestehenden Bebauungsplan.
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
1. Pflanzbindungen von Bäumen
2. Ersatzpflanzungen für abgehende Bäume
3. Pflanzgebote von Bäumen
4. Festsetzungen zum Grundwasserschutz
5. Vorschriften zur Straßenbeleuchtung
6. Vorschriften zur Straßenbeleuchtung und zu beleuchteten Werbeanlagen
7. Vorschriften zur Entwässerung
8. Hinweise zur Wasserwirtschaft
9. Hinweise zum Bodenschutz
10. Hinweise zur Abfallbeseitigung und Abfallwirtschaft
11. Hinweise zum Denkmalschutz
12. Hinweise zum Gesundheitsschutz
13. Hinweise zu Regenwassernutzungsanlagen
14. Hinweise zur Geologie
15. Hinweise zur Altlastenverdachtsfläche und zum Grundwasserschadensfall
16. Hinweise zu unversiegelten Flächen
17. Hinweise zum Hochwasserschutz (HQ100 und HQextrem)
18. Hinweise zu Pflanzmaßnahmen von Bäumen
19. Gehölzliste für das Baugebiet
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Malterdingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.malterdingen.de eingestellt.
Malterdingen, den 7. November 2019
Bußhardt, Bürgermeister
Gemeinde Malterdingen
Hauptstraße 18
79364 Malterdingen
Tel.: 07644 9111-0
Fax: 07644 9111-30
E-Mail schreiben
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Kto-Nr: 3 571 203
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Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
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