Gemeinde Malterdingen

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Neuaufstellung des Bebauungsplans "Kleb II" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a in Verbindung mit § 13 b BauGB

Neuaufstellung des Bebauungsplans „Kleb II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a in Verbindung mit § 13 b BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Malterdingen hat am 5. Dezember 2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Kleb II im beschleunigten Verfahren nach § 13 a in Verbindung mit § 13 b BauGB aufzustellen. In öffentlicher Sitzung am 7. Mai 2019 hat der Gemeinderat Abgrenzung des Planbereichs geändert und den Beschluss zu Aufstellung des Bebauungsplans entsprechend neu gefasst.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus unten angefügtem Übersichtsplan.

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 7. Mai 2019.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Deckung des Bedarfs an Geschosswohnungsbau geschaffen werden.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Gemeindeverwaltung Malterdingen, Hauptstr. 18, 79364 Malterdingen, Zimmer 8, von Freitag, 24. Mai 2019 bis einschließlich Montag, 24. Juni 2019 während den üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieser Frist zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Malterdingen
Hauptstraße 18      
79364 Malterdingen
Tel.: 07644 9111-0
Fax: 07644 9111-30
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