Gemeinde Malterdingen

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Geänderte Corona-Verordnung

Geänderte Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Beim Treffen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Bundesländer am Sonntag, 22. März 2020 wurden weitere Regeln zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen.
Hier die wichtigsten Regeln, die mindestens zwei Wochen gelten sollen (bis Anfang April):

  • Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen ihres eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, ein Abstand von mindestens 1,50 Meter einzuhalten.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  • Der Wer zur Arbeit, zur Notbetreuung, Arztbesuche, Teilnahme an Prüfungen, Sport und Bewegung an der frischen Luft sind möglich.
  • Gastronomiebetriebe werden ebenfalls geschlossen, Außer-Haus-Verkauf ist möglich.
  • Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios müssen nun auch schließen.
  • Gruppen feiernder Menschen auf Plätzen, in Wohnungen und privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.

Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überprüft werden, bei Zuwiderhandlung gibt es Bußgelder.

Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen entsprechend angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 23. März 2020.

Hier gelangen Sie zur Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) in der ab 23. März 2020 geltenden Fassung

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