Gemeinde Malterdingen

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Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028

Bekanntmachung über die Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028
 
Die Vorschlagsliste der Gemeinde Malterdingen für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 liegt in der Zeit vom 12.05.2023 bis 22.05.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Hauptamt des Rathauses in Malterdingen, Hauptstraße 18, 79364 Malterdingen, Zimmer Nr. 8, öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.
 
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, also spätestens bis zum 30.05.2023, schriftlich oder zu Protokoll an die oben genannte Stelle mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
 
Malterdingen, den 11.05.2023
 
Hartwig Bußhardt
Bürgermeister
 
Tag der Bereitstellung: 11.05.2023

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Gemeinde Malterdingen
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