Gemeinde Malterdingen

Seitenbereiche

Navigation

Volltextsuche

Seiteninhalt

Bekanntmachung eines wasserrechtlichen Vorhabens

Bekanntmachung wasserrechtlicher Vorhaben

 
Mit Schreiben vom 24.02.2023 wurde die wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpenanlage auf Gemarkung Malterdingen, Flst.-Nr. 6631/2, Am Sportplatz beantragt.
 
Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen (Pläne und Beschreibungen) liegen für die Dauer eines Monats während der Dienststunden, beginnend vom 02.05.2023 bis einschließlich 05.06.2023 beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Malterdingen, Zimmer Nr. 8, zur Einsichtnahme durch jedermann öffentlich aus.
Der Antrag und die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Malterdingen unter https://www.malterdingen.de/de/rathaus-service/rathaus-aktuell einsehbar.
 
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Malterdingen oder beim Landratsamt Emmendingen -Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz-, Bahnhofstraße 2-4, 79312 Emmendingen, Zimmer Nr. 238 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Antrag erheben.
 
Nach Ablauf der Einwendungsfrist findet ein Erörterungstermin statt, es sei denn, dass
 
a)     dem Antrag im Einvernehmen mit allen Beteiligten in vollem Umfange entsprochen wird
 
oder
 
b)    alle Beteiligten auf eine mündliche Verhandlung verzichten.
 
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
 

  1. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, im Verwaltungsverfahren ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend auch für Stellungnahmen der Vereinigungen.
  2. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Einwendung bzw. Stellungnahme beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Malterdingen oder beim Landratsamt Emmendingen maßgeblich. Dies gilt auch für Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung einzulegen.
  3. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden
  4. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,

             - können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,

             - kann die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

         5. In Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weisen wir darauf hin, dass die erhobenen Einwendungen und die darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für dieses wasserrechtliche Verfahren vom Landratsamt Emmendingen als Verantwortlichem erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der jeweiligen Betroffenheit beurteilen zu können und werden an den Vorhabenträger und seine Beauftragten zur Auswertung weitergegeben. Es handelt sich um eine erforderliche Verarbeitung nach Art.6 Absatz 1 Satz 1 c DSGVO. Sowohl der Vorhabenträger als auch dessen Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für den genannten Zweck erforderlich ist.
Ergänzend weisen wir auf die Datenschutzerklärung des Landratsamtes Emmendingen mit den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten hin. Diese ist abrufbar über den Link in der Fußzeile der Internetseite oder unter https://www.landkreis-emmendingen.de/aktuelles/impressum-service/datenschutz.
 

Malterdingen, den 27.04.2023                       Bußhardt, Bürgermeister
______________________________           ______________________________________
Ort und Datum                                               Bürgermeisteramt d. Gemeinde Malterdingen

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Malterdingen
Hauptstraße 18      
79364 Malterdingen
Tel.: 07644 9111-0
Fax: 07644 9111-30
E-Mail schreiben

Kontoverbindungen:

Volksbank Breisgau Nord eG
BLZ:
 680 920 00
Kto-Nr: 3 571 203
IBAN: DE 51 6809 2000 0003 5712 03 
BIC: GENODE61EMM

Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
BLZ:
 680 501 01
Kto-Nr: 20 012 384
IBAN: DE 12 6805 0101 0020 0123 84
BIC: FRSPDE66XXX