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Am Dienstag, 16. November 2021, wurden auf den Intensivstationen im Land am zweiten Werktag in Folge mehr als 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten behandelt. Damit wird in Baden-Württemberg die sogenannte Alarmstufe ausgerufen. In vielen Bereichen gilt deshalb ab Mittwoch, 17. November 2021, die 2G-Regel, etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen oder bei Veranstaltungen. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben.
Einschränkungen für nicht geimpfte und nicht genesene Personen
In der Alarmstufe darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt. Im Einzelhandel gilt eine 3G-Regelung, das heißt, für nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt nur mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote. Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen 2G, im Freien 3G mit PCR-Test-Pflicht.
In den Schulen gilt in der Alarmstufe wieder die Maskenpflicht am Platz.
Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend. Nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler erhalten stattdessen gegen Vorlage ihres Schülerausweises beziehungsweise eines geeigneten Dokuments, aus dem sich die Schülereigenschaft ergibt, Zugang.
Was gehört zur Grundversorgung?
Aufgrund der besonderen Bedeutung von Geschäften, die der notwendigen Grundversorgung der Bevölkerung dienen, etwa mit Lebensmitteln oder sonstigen notwendigen Gütern sowie Märkten außerhalb geschlossener Räume, ist der Zutritt zu diesen in der Alarmstufe auch nicht-geimpften und nicht-genesenen Personen gestattet.
Zu den Geschäften der Grundversorgung zählen
Übersicht der aktuellen Corona-Regelungen in den einzelnen Bereichen (PDF)
Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
Gemeinde Malterdingen
Hauptstraße 18
79364 Malterdingen
Tel.: 07644 9111-0
Fax: 07644 9111-30
E-Mail schreiben
Volksbank Breisgau Nord eG
BLZ: 680 920 00
Kto-Nr: 3 571 203
IBAN: DE 51 6809 2000 0003 5712 03
BIC: GENODE61EMM
Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
BLZ: 680 501 01
Kto-Nr: 20 012 384
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BIC: FRSPDE66XXX