Gemeinde Malterdingen

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4. Änderung des Bebauungsplans "Kreuzfeld"

Bebauungsplan „Kreuzfeld“
4. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Malterdingen hat am 30. März 2021 in öffentlicher Sitzung nach § 2 Abs. 1 BauGB die Durchführung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kreuzfeld“ beschlossen. Weiterhin wurde beschlossen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB zu ändern.

Im Rahmen der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wurde der Bebauungsplan nach Südosten erweitert. Die beiden Erschließungsstraßen ‚Im Kreuzfeld‘ und ‚Am Sportplatz‘ wurden ebenfalls bis zur neuen südöstlichen Baugebietsgrenze erweitert und durch eine Querstraße verbunden. Diese Querstraße sollte gleichzeitig auch eine Erschließungsstraße für eine mögliche weitere Erweiterung sein. Diese Erweiterung entfällt. Die großen Baugrundstücke im Erweiterungsbereich der 2. Änderung sind ausreichend erschlossen, so dass die geplante Querstraße nicht mehr erforderlich ist. Die im Bebauungsplan festgesetzte Straßenverkehrsfläche für die Querstraße wird daher als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt und den bestehenden Gewerbebaugrundstücken zugeteilt. Im südwestlichen Teil der Erweiterungsfläche steht ein großes Bauvorhaben an, welches flächenmäßig auf die zugeteilte Fläche angewiesen ist.

Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt („Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung“). Die Voraussetzungen nach § 13 a BauGB werden erfüllt. Schutzgüter werden durch die Planung nicht beeinträchtigt.

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Kreuzfeld“ liegt mit der Begründung bei der Gemeindeverwaltung Malterdingen, Hauptstr. 18, 79364 Malterdingen, Zimmer 8, von Freitag, 7. Mai 2021 bis einschließlich Montag, 7. Juni 2021 zur Einsicht aus.

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Öffentlichkeit kann sich während den üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieser Frist zur Planung äußern.

Wie weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse ‚www.malterdingen.de‘ unter der Rubrik ‚Aktuelles‘ eingestellt.

Malterdingen, 29. April 2021

Bußhardt, Bürgermeister

 

Auflistung der Planbestandteile:

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