Gemeinde Malterdingen

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2. Änderung des Bebauungsplans "Malterdingen-West - Restgebiet" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

2. Änderung des Bebauungsplans "Malterdingen-West – Restgebiet" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Malterdingen hat am 6. Oktober 2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Malterdingen-West – Restgebiet" im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB zu ändern. In öffentlicher Sitzung am 8. Dezember 2020 hat der Gemeinderat den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans sowie der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
 
Der räumliche Geltungsbereich bleibt gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan unverändert. Die 2. Änderung des Bebauungsplans betrifft den Verkehrsknotenpunkt „L 113 – Hauptstraße – Riegeler Straße - Köndringer Straße – Hecklinger Straße – Nelkenweg - Lindenweg“ sowie kleinere Teilflächen daran angrenzender privater Grundstücke. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem abgedruckten Kartenausschnitt. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 8. Dezember 2020.
 
Ziele und Zwecke der Planung
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich am westlichen Ortsrand der Verkehrskontenpunkt „L 113 – Hauptstraße – Riegeler Straße - Köndringer Straße – Hecklinger Straße – Nelkenweg - Lindenweg“. Die dortige aktuelle Verkehrssituation stellt nach Beurteilung von Fachleuten einen potentiellen Unfallschwerpunkt dar. Einzig sinnvolle Lösung ist der Bau eines Kreisverkehrsplatzes mit sicheren Querungshilfen für Fußgänger und Radfahrer. Hierfür sind von angrenzenden Baugrundstücken kleine Teilbereiche für den Bau der Kreisverkehrsanlage erforderlich. Mit der Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Kreisverkehrsplatzes geschaffen werden.
 
Durch die Bebauungsplanänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Bebauungsplanänderung erfolgt daher im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden.
 
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans "Malterdingen-West – Restgebiet" liegt mit Begründung bei der Gemeindeverwaltung Malterdingen, Hauptstr. 18, 79364 Malterdingen, Zimmer 8, von Montag, 28. Dezember 2020 bis einschließlich Montag, 1. Februar 2020 zur Einsicht aus.
 
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Öffentlichkeit kann sich während den üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieser Frist zur Planung äußern.
 
Wie weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse ‚www.malterdingen.de‘ unter der Rubrik ‚Aktuelles‘ eingestellt.
 
Malterdingen, 17. Dezember 2020
Bußhardt, Bürgermeister

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