Gemeinde Malterdingen

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Bekanntmachung wasserrechtlicher Vorhaben

Bekanntmachung wasserrechtlicher Vorhaben

Mit Schreiben vom 15. Oktober 2020 wurde die wasserrechtliche Erlaubnis für den Betrieb einer Grundwasserwärmepumpenanlage in Malterdingen (2. Schritt), Flst.-Nr. 6646/2, Im Kreuzfeld beantragt.

Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen (Pläne und Beschreibungen) liegen für die Dauer eines Monats während der Dienststunden, beginnend vom 27. November 2020 bis einschließlich 28. Dezember 2020 beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Malterdingen, Zimmer Nr. 8, zur Einsichtnahme durch jedermann öffentlich aus. Der Antrag und die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Malterdingen unter ‚www.malterdingen.de | Aktuelles einsehbar.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Malterdingen oder beim Landratsamt Emmendingen -Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz-, Bahnhofstraße 2-4, 79312 Emmendingen, Zimmer Nr. 238 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Antrag erheben.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist findet ein Erörterungstermin statt, es sei denn, dass

  1. dem Antrag im Einvernehmen mit allen Beteiligten in vollem Umfange entsprochen wird oder
  2. alle Beteiligten auf eine mündliche Verhandlung verzichten.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  1. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, im Verwaltungsverfahren ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend auch für Stellungnahmen der Vereinigungen.
  2. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Einwendung bzw. Stellungnahme beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Malterdingen oder beim Landratsamt Emmendingen maßgeblich. Dies gilt auch für Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung einzulegen.
  3. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden
  4. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,
    - können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
    - kann die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Malterdingen, 26. November 2020
Bußhardt, Bürgermeister

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