Gemeinde Malterdingen

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Neuaufstellung des Bebauungsplans "Talmweg II"

Öffentliche Bekanntmachung
Neuaufstellung des Bebauungsplans „Talmweg II“ durch Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13 a und § 13 b BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Malterdingen hat am 11. November 2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Talmweg II“ und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Talmweg II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a und § 13 b BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus unten als PDF-Datei angefügtem Kartenausschnitt. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 7. Juli 2020.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnnutzungen auf Flächen begründet werden, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.

Das Planungsgebiet wird als allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt. Im Planungsgebiet sind im südwestlichen Teilbereich (Überlagerungen mit den Bebauungsplänen „Ortsmitte“ und „Talmweg“) Geschosswohnbau geplant. Die Fensterbaufirma in diesem Bereich wird aufgegeben. Die bisherige Lärmproblematik und das Bauverbot für angrenzende Wohnbaugrundstücke entfallen dadurch. Der nordöstliche Teilbereich ist für eine Einzel- und Doppelhausbebauung vorgesehen, welche sich am bestehenden Baugebiet „Talmweg“ orientiert und dessen Erweiterung bis zur L 113 darstellt.

Das Bebauungsplanverfahren wird im einstufigen Verfahren ohne die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die gesetzlichen Vorgaben der §§ 13a und 13b BauGB werden eingehalten.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. In dem Artenschutzbericht und der Untersuchung der Schutzgüter konnte nachgewiesen werden, dass alle Eingriffe, besonders bei den besonders geschützten Tierarten, ausgeglichen werden können.

Der Gemeinderat der Gemeinde Malterdingen hat am 7. Juli 2020 in öffentlicher Sitzung die Entwürfe des Bebauungsplanes „Talmweg II“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Talmweg II“ gebilligt und die Durchführung der Offenlage des Bebauungsplanes „Talmweg II“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Talmweg II“ nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Gemeindeverwaltung Malterdingen, Hauptstr. 18, 79364 Malterdingen, Zimmer 8, von Freitag, 31. Juli 2020 bis einschließlich Montag, 31. August 2020 während den üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieser Frist zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Malterdingen
Hauptstraße 18      
79364 Malterdingen
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Fax: 07644 9111-30
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