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Gemeinde Malterdingen (Druckversion)

Rathaus - Archiv

Neue Corona-Allgemeinverfügung für Kindertagesstätten

Gemeinde Malterdingen führt Testpflicht in Kindertageseinrichtungen weiter

Die Gemeinde Malterdingen hat die seit 18. Juni 2021 geltende Testpflicht in Kindertageseinrichtungen mit einer neuen Allgemeinverfügung verlängert. Sie gilt bis zum Beginn der Herbstferien am 29. Oktober 2021, sofern nicht eine weitere Verlängerung erfolgt. Auch in dieser Allgemeinverfügung ist festgelegt, dass weiterhin alle Beschäftigte und Kinder ab drei Jahren mindestens zweimal pro Woche einen negativen COVID-19-Test in der Einrichtung vorlegen müssen. Sollten sie maximal drei Tage in der Woche anwesend sein, genügt ein Test. Dabei überlässt es die Gemeindeverwaltung den jeweiligen Trägern, ob die Tests zu Hause, in einem Testzentrum oder direkt in der Einrichtung durchgeführt werden. Sollten die negativen COVID-19-Tests nicht erbracht werden, besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Die öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung erfolgt am Donnerstag, 19. August 2021 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Malterdingen.

http://www.malterdingen.de//de/rathaus-service/rathaus-aktuell/rathaus-archiv