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Mit Beschluss vom 26. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch, den 27. Mai 2020, bzw. Dienstag, den 2. Juni 2020.
Die wesentlichen Änderungen vom 26. Mai 2020
Treffen im privaten Raum
Künftig dürfen im privaten Raum bis zu zehn statt wie bisher nur fünf Personen aus mehreren Haushalten zusammenkommen. Die Beschränkung auf zehn Personen gilt weiterhin nicht für Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister und deren Nachkommen) sowie die Angehörigen des gleichen Haushalts und deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder Partnerinnen und Partner.
Veranstaltungen
Weitere Öffnungen ab dem 2. Juni 2020
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung, gültig ab 2. Juni 2020 (PDF)
Informationen in mehreren Sprachen / Information in other Languages
Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der ab 2. Juni 2020 gültigen Fassung in mehrere Sprachen übersetzen lassen:
Gemeinde Malterdingen
Hauptstraße 18
79364 Malterdingen
Tel.: 07644 9111-0
Fax: 07644 9111-30
E-Mail schreiben
Volksbank Breisgau Nord eG
BLZ: 680 920 00
Kto-Nr: 3 571 203
IBAN: DE 51 6809 2000 0003 5712 03
BIC: GENODE61EMM
Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
BLZ: 680 501 01
Kto-Nr: 20 012 384
IBAN: DE 12 6805 0101 0020 0123 84
BIC: FRSPDE66XXX